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Ratten im Haus – was tun?

Bei Ratten heißt es schnell handeln. Ein echter Rattenbefall ist in vielen Gemeinden meldepflichtig – Ansprechpartner ist meist das Gesundheits- oder Ordnungsamt, die genaue Regelung ist örtlich unterschiedlich. Als Mieter melden Sie den Befall sofort dem Vermieter; er kümmert sich um die Bekämpfung und trägt in der Regel die Kosten, sofern Sie ihn nicht verursacht haben. Von Rattengift aus dem Baumarkt ist abzuraten – ein echter Befall gehört in die Hände eines Fachbetriebs.

Ratten sind nicht nur unangenehm, sie können Krankheiten übertragen und Schäden anrichten. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie sofort tun sollten, wer zuständig ist und wann der Fachbetrieb übernimmt.

Erste Schritte bei Rattenverdacht

1. Anzeichen prüfen

Typisch sind Kotspuren, Nagespuren, Laufwege an Wänden, Geräusche in der Nacht oder ein muffiger Geruch. Erst bei deutlichen Hinweisen besteht ein echter Befall.

2. Nahrungsquellen entfernen

Lebensmittel und Tierfutter verschlossen lagern, Müll sichern, Essensreste und Vogelfutter im Garten beseitigen.

3. Melden

Als Mieter informieren Sie sofort den Vermieter. Zusätzlich ist ein Befall vielerorts beim Gesundheits- oder Ordnungsamt meldepflichtig – fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach der konkreten Regelung.

4. Fachbetrieb hinzuziehen

Ein echter Befall sollte von einem Schädlingsbekämpfer behandelt werden. Er findet die Zugänge, setzt zugelassene Mittel fachgerecht ein und sorgt für die Nachkontrolle.

Wer zahlt die Bekämpfung?

In der Mietwohnung ist die Rattenbekämpfung in der Regel Sache des Vermieters und zählt zur Instandhaltung – vorausgesetzt, der Mieter hat den Befall nicht selbst verschuldet. Im Eigentum tragen Sie die Kosten selbst.

Kein Rattengift aus dem Baumarkt: Der Einsatz vieler Rattengifte ist stark reglementiert und für Laien nur sehr eingeschränkt zulässig. Falsch angewendet gefährdet es Kinder, Haustiere und andere Tiere. Überlassen Sie das einem Fachbetrieb.

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So beugen Sie vor

Häufige Fragen

Ist ein Rattenbefall meldepflichtig?

In vielen Gemeinden ja. Ansprechpartner ist meist das Gesundheits- oder Ordnungsamt. Die genaue Regelung ist örtlich unterschiedlich – fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.

Wer zahlt die Rattenbekämpfung in der Mietwohnung?

In der Regel der Vermieter, da die Bekämpfung zur Instandhaltung zählt – sofern der Mieter den Befall nicht selbst verschuldet hat.

Darf ich selbst Rattengift einsetzen?

Der Einsatz vieler Rattengifte ist stark reglementiert und für Laien nur sehr eingeschränkt zulässig. Ein echter Befall gehört in die Hände eines Fachbetriebs.

Woran erkenne ich Ratten?

An Kot- und Nagespuren, Laufwegen an Wänden, nächtlichen Geräuschen und einem muffigen Geruch. Bei deutlichen Hinweisen sollten Sie schnell handeln.