Willkommen bei AuftragsGlück. Registrieren Sie sich kostenlos – damit Sie:
Ein Wespennest entfernen lassen kostet ca. 100–300 €. Wespen stehen unter Naturschutz – das eigenmächtige Entfernen kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden (BNatSchG). Bei akuter Gefahr (Allergiker, Kinder, Tür- oder Fensterbereich) kommt ein Kammerjäger oder spezialisierter Schädlingsbekämpfer. Bei Hornissen ist zusätzlich eine artenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich – meist über das Umweltamt.
Ein Wespennest im Rollladenkasten, auf dem Dachboden oder am Hauseingang – das sorgt schnell für Stress. Vor allem mit kleinen Kindern oder Allergikern im Haus. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine professionelle Entfernung kostet, warum Sie nicht selbst Hand anlegen sollten und wann eine Genehmigung nötig ist.
Die Kosten variieren je nach Lage, Größe des Nestes und Aufwand. Hier typische Preise:
| Situation | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Wespennest gut zugänglich (Dachvorsprung, freie Stelle) | 100–150 € |
| Wespennest im Rollladenkasten | 120–200 € |
| Wespennest auf dem Dachboden oder im Mauerwerk | 150–250 € |
| Sehr großes Nest oder mehrere Nester | 200–350 € |
| Hornissennest entfernen (mit Genehmigung) | 150–400 € |
| Anfahrt außerhalb des Tätigkeitsgebiets | 20–80 € Aufpreis |
| Notfall-/Wochenend-Einsatz | 30–100 € Aufpreis |
Tipp: Manche Kommunen bieten kostengünstige Entfernungen über die örtliche Feuerwehr an – aber nur bei akuter Gefahr (z.B. Nest im Hauseingang, Allergiker im Haushalt). Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde.
Der häufigste Weg. Kammerjäger arbeiten schnell, haben professionelle Schutzausrüstung und das nötige Insektizid. Die Entfernung dauert meist 15–45 Minuten. Wichtig: Kammerjäger müssen das Nest fachgerecht „abtöten" oder bei geschützten Arten umsiedeln – nicht einfach absprühen und liegen lassen.
Nur bei akuter Gefahr (Nest im Hauseingang mit Allergiker, Kindergarten, Pflegeheim). Bei reinen „Belästigungsfällen" verweist die Feuerwehr auf Kammerjäger. Manche Kommunen rechnen den Einsatz ab, andere sind kostenlos – das ist regional unterschiedlich.
Bei Hornissen oder geschützten Wespenarten wie der Mittleren Wespe sind oft ehrenamtliche Hornissenberater oder Imker zuständig. Sie siedeln das Nest um, statt es zu zerstören. Vermittelt über die untere Naturschutzbehörde oder den NABU.
Das ist nicht nur gefährlich (Stiche, Allergieschock), sondern auch verboten. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Hornissen sogar unter besonderem Schutz – das eigenmächtige Entfernen ohne Genehmigung kann teuer werden.
Gesetzliche Lage: Wespen und Hornissen dürfen nur entfernt werden, wenn ein „vernünftiger Grund" vorliegt – etwa unmittelbare Gefahr für Personen. Eigenmächtiges Töten oder Entfernen kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 39, § 44 BNatSchG). Im Zweifel: untere Naturschutzbehörde fragen.
| Merkmal | Gemeine Wespe / Deutsche Wespe | Hornisse |
|---|---|---|
| Größe | 1,5–2 cm | 2,5–3,5 cm |
| Farbe | Schwarz-gelb | Braun-gelb, rötlich |
| Nest | Oft in Rollladenkasten, Dachboden | Meist in alten Bäumen, Schuppen |
| Aggressivität | Können aggressiv sein, vor allem im Spätsommer | Eher friedlich, stechen seltener |
| Schutzstatus | Allgemeiner Schutz (BNatSchG) | Besonders geschützt |
| Genehmigung Entfernung | Mit „vernünftigem Grund" möglich | Immer Genehmigung erforderlich |
Wichtig: Hornissen sind nicht gefährlicher als Wespen. Der Mythos „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen" ist falsch. Hornissengift ist sogar etwas weniger giftig als Wespengift. Trotzdem sollten Allergiker vorsichtig sein.
Nicht jedes Wespennest muss entfernt werden. Viele Nester sind harmlos und werden im Herbst von alleine verlassen. Wann sich die Entfernung lohnt:
Geprüfte Kammerjäger aus Ihrer Region. Schnelle Reaktion, faire Preise, fachgerechte Entfernung.
Kostenlos Angebote erhaltenSie schildern dem Kammerjäger Situation, Lage des Nests, Größe und Dringlichkeit. Wichtig: möglichst genau beschreiben (Wespe oder Hornisse?). Bei Hornissen wird zuerst die Genehmigung geklärt.
Bei akuter Gefahr oft am gleichen oder nächsten Tag, sonst 2–7 Werktage. Im Sommer sind Kammerjäger oft sehr stark ausgelastet – frühzeitig anfragen.
Der Kammerjäger trägt Schutzanzug, identifiziert die Art und entfernt das Nest fachgerecht. Bei zugänglichen Nestern dauert das oft nur 15–30 Minuten. Bei schwer zugänglichen Lagen (im Mauerwerk, Dachboden) kann es länger dauern.
Das tote Nest sollte entfernt werden, sonst können Folgegerüche andere Wespen oder Ameisen anziehen. Manche Kammerjäger nehmen das Nest gleich mit, bei anderen müssen Sie es selbst entsorgen.
In der Regel zahlt der Vermieter, wenn das Nest am oder im Gebäude ist (z.B. Rollladenkasten, Dachboden, Außenfassade). Voraussetzung: Der Mieter hat das Nest nicht selbst verursacht. Schnell den Vermieter informieren – am besten schriftlich.
Sie tragen die Kosten selbst. Eine Versicherung übernimmt das in der Regel nicht – außer Sie haben eine spezielle Schädlingsbekämpfungs-Klausel in der Wohngebäudeversicherung.
Wenn das Nest am Gemeinschaftseigentum ist (Fassade, gemeinsame Dachflächen), zahlt die WEG. Bei Nestern im Sondereigentum (eigene Loggia, Wintergarten) der jeweilige Eigentümer.
Vorsicht bei Hausratversicherungen: Wespen- oder Hornissenstiche an Bewohnern werden meist nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Gesundheitsfolgen über die Krankenkasse. Bei Allergikern: Vorher mit Ihrer Versicherung klären.
Nein, davon ist dringend abzuraten. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das eigenmächtige Entfernen ohne „vernünftigen Grund" kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Bei Hornissen ist sogar eine behördliche Genehmigung nötig. Außerdem ist es gefährlich: Stiche und Allergieschock-Risiko.
Eine professionelle Wespennest-Entfernung kostet ca. 100–300 € je nach Lage, Größe und Aufwand. Schwer zugängliche Nester oder Wochenend-Einsätze können teurer sein. Holen Sie sich vorher 2–3 Angebote ein.
Nur bei akuter Gefahr – etwa Nest im Hauseingang mit Allergiker, Kindergarten oder Pflegeheim. Bei reiner Belästigung verweist die Feuerwehr auf einen Kammerjäger. Ob ein Einsatz kostenpflichtig ist, regelt jede Kommune anders.
In der Regel der Vermieter, wenn das Nest am oder im Gebäude ist und der Mieter es nicht selbst verursacht hat. Schnell den Vermieter schriftlich informieren – am besten mit Foto.
Nein. Der Mythos „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen" ist falsch. Hornissengift ist sogar etwas weniger giftig als Wespengift. Hornissen sind außerdem deutlich friedlicher als Wespen und stechen seltener. Trotzdem: Allergiker sollten vorsichtig sein.
Das tote Nest sollte entfernt werden, weil es sonst Folgegerüche entwickelt, die andere Insekten anziehen. Manche Kammerjäger nehmen das Nest direkt mit, andere überlassen das dem Auftraggeber. Klären Sie das vorab.
Bei akuter Gefahr oft noch am gleichen oder nächsten Tag. Im Sommer sind viele Kammerjäger stark ausgelastet – planen Sie ein paar Tage Wartezeit ein. Bei Hornissen kann die Genehmigungsprüfung 1–2 Wochen dauern.
Kostenlos und unverbindlich – Angebote von Profis aus Ihrer Region.
Kostenlos Angebote erhalten