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In den meisten Fällen nein. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 BNatSchG). Ein bewohntes Nest darf ohne vernünftigen Grund nicht entfernt oder zerstört werden – sonst drohen je nach Bundesland Bußgelder. Erlaubt ist die Entfernung meist nur bei konkreter Gefahr und am besten über einen Fachbetrieb. Im Zweifel klärt die untere Naturschutzbehörde, was zulässig ist.
Ein Wespennest am Rollladenkasten, unter dem Dachvorsprung oder am Hauseingang sorgt schnell für Unruhe. Viele greifen dann zu Spray oder wollen das Nest selbst abschlagen. Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich erlaubt ist, wann Sie handeln dürfen und warum der Weg über einen Fachbetrieb der sicherere ist.
Wespen zählen wie alle wild lebenden Tiere zum allgemeinen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 39 BNatSchG ist es verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Das schließt das Zerstören oder Entfernen ihrer Nester ausdrücklich mit ein. Ein eigenmächtiges Beseitigen ist daher in der Regel nicht erlaubt.
Besonders streng ist der Schutz bei Hornissen und einigen selteneren Wespenarten. Hier ist eine Entfernung nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig.
Bußgeld-Risiko: Wer ein Nest ohne vernünftigen Grund oder Genehmigung entfernt, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt; bei besonders geschützten Arten kann sie deutlich höher ausfallen. Verlassen Sie sich im Zweifel nicht auf eigenes Ermessen, sondern fragen Sie die untere Naturschutzbehörde.
Ein vernünftiger Grund liegt in der Regel vor, wenn von dem Nest eine konkrete Gefahr ausgeht. Typische Fälle:
Auch dann gilt: Klären Sie die Lage vorab mit der Naturschutzbehörde und überlassen Sie die eigentliche Entfernung einem Fachbetrieb. Sitzt das Nest abgelegen und geht keine Gefahr aus, ist es oft am sinnvollsten, es bis zum Spätherbst in Ruhe zu lassen – dann sterben die Völker auf natürliche Weise ab.
Insektensprays erreichen meist nur die sichtbaren Tiere, nicht das ganze Volk. Die Wespen werden dadurch oft nur aggressiv, und der Stichgefahr setzen Sie sich ohne Schutzausrüstung unnötig aus. Bei Allergie kann ein Stich gefährlich werden. Hinzu kommt: Das eigenmächtige Abtöten kann gegen den Artenschutz verstoßen.
Der übliche Weg. Fachbetriebe haben Schutzausrüstung, Erfahrung und entfernen das Nest fachgerecht. Eine ausführliche Übersicht zu Preisen finden Sie im Ratgeber Wespennest entfernen lassen.
Nur bei akuter Gefahr, etwa einem Nest im Hauseingang mit Allergiker im Haushalt. Bei reiner Belästigung verweist die Feuerwehr auf einen Fachbetrieb. Ob ein Einsatz kostenpflichtig ist, regelt jede Kommune anders.
Bei Hornissen oder geschützten Arten siedeln ehrenamtliche Berater das Nest oft um, statt es zu zerstören. Vermittelt wird das über die untere Naturschutzbehörde.
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Kostenlos Angebote erhaltenTipp: Lassen Sie sich über die Arbeiten immer eine Rechnung geben. Damit können Sie die Leistung im Streitfall belegen – und in der Mietwohnung gegenüber dem Vermieter abrechnen.
In der Regel nein. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein bewohntes Nest darf ohne vernünftigen Grund nicht entfernt oder zerstört werden. Erlaubt ist es meist nur bei konkreter Gefahr und am besten über einen Fachbetrieb.
Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Bei besonders geschützten Arten wie Hornissen fällt sie höher aus. Im Zweifel sollten Sie vorab die untere Naturschutzbehörde fragen.
Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, etwa eine konkrete Gefahr für Allergiker, Kinder oder Personen an Tür- und Fensterbereichen. Bei Hornissen ist zusätzlich eine Genehmigung der Naturschutzbehörde nötig.
Meist nicht zuverlässig. Sie erreichen oft nur die sichtbaren Tiere und machen das Volk aggressiv. Ohne Schutzausrüstung ist das gefährlich, und das eigenmächtige Abtöten kann gegen den Artenschutz verstoßen.
Nein. Sitzt das Nest abgelegen und geht keine Gefahr aus, ist es oft am sinnvollsten, es bis zum Spätherbst in Ruhe zu lassen. Die Völker sterben dann auf natürliche Weise ab.