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Marder im Dach vertreiben – was ist erlaubt?

Der Steinmarder fällt unter das Jagdrecht. Fangen, Töten oder Umsiedeln dürfen Privatpersonen nicht. Hinzu kommt die Schonzeit, in der etwa von Frühjahr bis in den Oktober Jungtiere aufgezogen werden – ein Muttertier dürfen Sie dann nicht aussperren. Erlaubt und sinnvoll ist das Vertreiben mit Licht, Geräusch und Geruch sowie das anschließende Abdichten aller Zugänge. Dauerhaft hilft nur, sämtliche Schlupflöcher zu finden – dabei unterstützt ein Fachbetrieb.

Trippeln und Poltern über dem Schlafzimmer, beschädigte Dämmung: Ein Marder auf dem Dachboden ist lästig. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie tun dürfen, was nicht, und wie Sie das Tier dauerhaft loswerden.

Rechtlich: Was Sie nicht dürfen

Der Steinmarder zählt zu den dem Jagdrecht unterliegenden Tieren. Das bedeutet: Fangen, Töten oder das Einfangen und Aussetzen an anderer Stelle sind Privatpersonen nicht erlaubt. Solche Maßnahmen sind dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten.

Schonzeit beachten: Während der Aufzuchtzeit der Jungtiere – grob vom Frühjahr bis Mitte Oktober – dürfen Sie die Zugänge nicht einfach verschließen. Sonst sperren Sie womöglich ein Muttertier aus und die Jungen verenden im Dach. Warten Sie, bis die Jungtiere selbstständig sind, bevor Sie dauerhaft abdichten.

Was erlaubt ist und hilft

Erlaubt ist das Vergrämen, also das Vertreiben mit unangenehmen Reizen, und das Verschließen der Zugänge außerhalb der Schonzeit:

Warum der Fachbetrieb sinnvoll ist

Das Entscheidende ist, wirklich alle Schlupflöcher zu finden – ein einziges übersehenes reicht dem Marder. Ein Fachbetrieb kennt die typischen Einstiege, dichtet sie fachgerecht ab und berät zur erlaubten Vergrämung. So vermeiden Sie, dass das Tier immer wieder zurückkehrt.

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Häufige Fragen

Darf ich einen Marder fangen oder töten?

Nein. Der Steinmarder fällt unter das Jagdrecht. Fangen, Töten oder Umsiedeln sind Privatpersonen nicht erlaubt und dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten.

Was hilft gegen einen Marder im Dach?

Vergrämen mit Licht, Geräusch und Geruch sowie das Abdichten aller Zugänge außerhalb der Schonzeit. Dauerhaft hilft nur, sämtliche Schlupflöcher zu finden.

Warum darf ich die Zugänge nicht sofort verschließen?

Während der Aufzuchtzeit, grob vom Frühjahr bis Mitte Oktober, könnten Sie ein Muttertier aussperren und die Jungen würden im Dach verenden. Erst abdichten, wenn die Jungtiere selbstständig sind.

Warum kommt der Marder immer wieder?

Meist, weil noch ein Zugang offen ist. Marder kommen durch sehr kleine Öffnungen. Ein Fachbetrieb findet und verschließt alle Einstiege.