Die Bekämpfung von Kakerlaken (Schaben) durch einen Kammerjäger kostet je nach Wohnungsgröße und Befallsstärke meist zwischen 150 und 800 Euro. Für eine Standardwohnung von rund 70 m² liegen die Kosten inklusive Nachkontrolle in der Regel bei 300–500 €. Ein einzelner Raum mit leichtem Befall ist ab etwa 150 € möglich, ein starker oder großflächiger Befall kann 600–800 € und mehr erreichen. Meist sind zwei bis drei Termine im Abstand von etwa zwei Wochen nötig, damit auch nachschlüpfende Tiere erfasst werden. Es handelt sich um Richtwerte; der genaue Preis hängt von Befall, Wohnungsgröße, Methode und Region ab.
In dieser Übersicht finden Sie die Kammerjäger-Preise nach Wohnungsgröße, die einzelnen Kostenpositionen, drei Rechenbeispiele, die Frage „wer zahlt – Mieter oder Vermieter?" sowie Tipps zur Vorbeugung. Bei AuftragsGlück können Sie kostenlos Angebote von Schädlingsbekämpfern aus Ihrer Region einholen und vergleichen.
Die folgende Tabelle zeigt übliche Preisspannen für die Kakerlaken- bzw. Schabenbekämpfung nach Wohnungsgröße – jeweils für eine vollständige Behandlung inklusive der üblichen Nachkontrolle. Es handelt sich um Richtwerte; der tatsächliche Preis hängt vor allem von der Befallsstärke und der Anzahl der nötigen Termine ab.
| Wohnung / Objekt | Kosten (inkl. Nachkontrolle) | Typische Termine |
|---|---|---|
| Einzelraum, leichter Befall | 150–300 € | 1–2 Termine |
| 1-Zimmer-Wohnung (bis ca. 30 m²) | 200–350 € | 2 Termine |
| 2–3-Zimmer-Wohnung (ca. 40–70 m²) | 300–550 € | 2–3 Termine |
| Große Wohnung (ab ca. 80 m²) | 450–800 € | 2–3 Termine |
| Starker / hartnäckiger Befall | ab 600 € | 3 Termine und mehr |
Kakerlaken lassen sich selten mit einem einzigen Besuch dauerhaft beseitigen, weil aus überlebenden Eipaketen (Ootheken) neue Tiere schlüpfen. Deshalb besteht eine professionelle Bekämpfung meist aus einer Erstbehandlung und mindestens einer Nachkontrolle. Üblich sind Gelköder, an denen sich die Tiere gegenseitig anstecken, oft ergänzt durch eine Sprüh- oder Nebelbehandlung an Verstecken.
| Schritt | Richtwert Kosten | Zweck |
|---|---|---|
| Besichtigung & Beratung | oft kostenlos | Befall einschätzen, Angebot erstellen |
| Erstbehandlung (Gelköder / Spray) | 150–350 € | Befall gezielt bekämpfen |
| Nachkontrolle / Folgetermin | 80–200 € je Termin | Nachschlüpfende Tiere erfassen |
| Anfahrt | 30–80 € | oft schon im Preis enthalten |
Viele Betriebe bieten die Bekämpfung als Paket mit fester Anzahl Termine an. In diesen Paketpreisen sind Erstbehandlung, Nachkontrolle und Anfahrt häufig bereits zusammengefasst – das ist meist günstiger, als jeden Termin einzeln zu bezahlen.
Warum der eine ein Angebot über 250 € und der andere über 700 € bekommt, liegt an mehreren Faktoren. Die wichtigsten Einflussgrößen:
Einzelne Tiere in der Küche sind schneller behandelt als ein Befall, der sich über mehrere Räume oder Etagen zieht.
Je größer die betroffene Fläche, desto mehr Material und Zeit sind nötig – das erhöht den Preis.
Zwei bis drei Termine im Abstand von etwa zwei Wochen sind üblich. Jeder zusätzliche Termin kostet extra.
Gelköder sind meist günstiger, eine zusätzliche Sprüh- oder Nebelbehandlung erhöht den Aufwand.
In Ballungsräumen und bei weiter Anfahrt können die Preise höher liegen. Die Anfahrt ist oft schon enthalten.
Termine am Wochenende, an Feiertagen oder als Eildienst sind mit Zuschlägen verbunden.
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Kostenlos Angebote erhaltenWer ein Angebot prüfen möchte, sollte die einzelnen Positionen kennen. Die folgende Tabelle zeigt typische Einzelposten, die in einem Angebot zur Kakerlakenbekämpfung auftauchen können.
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Anfahrtspauschale | 30–80 € (oft enthalten) |
| Erstbehandlung mit Gelködern | 150–350 € |
| Zusätzliche Sprüh- / Nebelbehandlung | 50–200 € |
| Nachkontrolle je Termin | 80–200 € |
| Monitoring mit Klebefallen | 20–60 € |
| Zuschlag Notdienst / Wochenende | 50–150 € |
Kleine Wohnung, wenige Tiere in der Küche, Behandlung mit Gelködern und einer Nachkontrolle.
| Erstbehandlung (Gelköder) | 150–200 € |
| Nachkontrolle (1 Termin) | 80–120 € |
| Anfahrt | enthalten |
| Gesamt | ca. 230–320 € |
Rund 70 m², Befall in Küche und Bad, Erstbehandlung plus zwei Folgetermine.
| Erstbehandlung (Gel + Spray) | 250–350 € |
| 2 Nachkontrollen (je ca. 100 €) | 150–250 € |
| Anfahrt | enthalten |
| Gesamt | ca. 400–550 € |
Große Wohnung mit starkem Befall über mehrere Räume, mehrere Termine nötig.
| Erstbehandlung (intensiv) | 350–450 € |
| 3 Folgetermine (je ca. 100–150 €) | 300–450 € |
| Anfahrt & Monitoring | 30–80 € |
| Gesamt | ca. 650–900 € |
Ein Kakerlakenbefall gilt rechtlich in der Regel als Wohnungsmangel. Wenn der Befall nicht nachweislich vom Mieter verursacht wurde, muss meist der Vermieter für die Kosten der Bekämpfung aufkommen. Wichtig: Mieter sollten den Befall sofort und belegbar (am besten schriftlich) beim Vermieter melden.
Lässt sich nachweisen, dass der Befall durch das Verhalten des Mieters entstanden ist (etwa durch mangelnde Hygiene), kann der Mieter zur Kasse gebeten werden. Ob und in welcher Höhe das zutrifft, hängt vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab. Im Zweifel hilft eine Beratung, zum Beispiel beim Mieterverein.
Eine seriöse Kakerlakenbekämpfung folgt einem klaren Ablauf. Wenn Sie diesen kennen, können Sie Angebote besser einschätzen und erkennen, ob ein Betrieb gründlich arbeitet.
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Besichtigung | Befall wird eingeschätzt, Verstecke und Ausmaß werden ermittelt. |
| 2. Angebot | Schriftliches Angebot mit Methode, Anzahl der Termine und Preis. |
| 3. Erstbehandlung | Gelköder und ggf. Spray an den Befallsstellen; Beratung zur Vorbereitung. |
| 4. Nachkontrolle | Nach ein bis zwei Wochen wird der Erfolg geprüft und nachbehandelt. |
| 5. Abschluss & Vorbeugung | Kontrolle, ob keine Tiere mehr aktiv sind, plus Tipps zur Vorbeugung. |
Worauf achten: Bevorzugen Sie einen Betrieb mit geprüfter Gewerbeanmeldung, der die Behandlung schriftlich dokumentiert und ein nachvollziehbares Angebot mit allen Terminen macht. Eine fachgerechte Bekämpfung braucht Zeit und meist mehrere Besuche – seien Sie zurückhaltend bei Anbietern, die eine sofortige, dauerhafte Beseitigung nach nur einem Termin in Aussicht stellen.
Wird die Schädlingsbekämpfung in Ihrem selbst genutzten Zuhause von einem Betrieb ausgeführt, lassen sich die Arbeits- und Fahrtkosten (nicht die Materialkosten) unter den Voraussetzungen des § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen: 20 % dieser Kosten mindern die Einkommensteuer, bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze pro Jahr. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und die Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung).
Die Bekämpfung kostet je nach Wohnungsgröße und Befall meist 150–800 €. Eine Standardwohnung von rund 70 m² liegt inklusive Nachkontrolle in der Regel bei 300–500 €. Das sind Richtwerte; entscheidend sind Befallsstärke und Anzahl der Termine.
Aus überlebenden Eipaketen schlüpfen laufend neue Tiere. Deshalb sind meist zwei bis drei Termine im Abstand von etwa zwei Wochen nötig, damit auch nachschlüpfende Kakerlaken erfasst werden. Eine gründliche Bekämpfung braucht fast immer eine Nachkontrolle.
Bei vielen Betrieben ist die Anfahrt bereits im Paketpreis enthalten, besonders innerhalb des Stadtgebiets. Wird sie separat berechnet, liegt sie je nach Region und Entfernung meist bei 30–80 € pro Besuch. Fragen Sie im Angebot gezielt nach.
In der Regel der Vermieter, da ein Kakerlakenbefall meist als Wohnungsmangel gilt – sofern der Mieter ihn nicht selbst verursacht hat. Wichtig ist, den Befall sofort und schriftlich zu melden. Dies ist eine allgemeine Info, keine Rechtsberatung.
Bei einzelnen Tieren können Köderdosen aus dem Handel helfen. Bei einem etablierten Befall ist die Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sinnvoller, da die Verstecke gezielt behandelt und mehrere Termine eingeplant werden. So sinkt die Gefahr, dass der Befall zurückkehrt.
Der einzelne Behandlungstermin dauert meist ein bis zwei Stunden. Bis der Befall vollständig beseitigt ist, vergehen wegen der nötigen Nachkontrollen in der Regel mehrere Wochen. Der genaue Zeitraum hängt von Befallsstärke und Wohnungsgröße ab.
Für Arbeiten im selbst genutzten Zuhause lassen sich die Arbeits- und Fahrtkosten (nicht das Material) unter den Voraussetzungen des § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % von der Steuer absetzen. Nötig sind eine Rechnung mit Arbeitslohn und Zahlung per Überweisung. Bitte individuell prüfen lassen.