Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Preise inkl. MwSt. · keine Rechtsberatung
Wer Gehweg, Hof oder Einfahrt im Winter nicht räumt und streut, haftet bei Unfällen – die Räum- und Streupflicht ist ernst. Ein professioneller Winterdienst nimmt Ihnen die Pflicht (und das Haftungsrisiko) ab. Die Kosten liegen je nach Fläche zwischen einer Saisonpauschale ab etwa 150 Euro und mehreren Tausend Euro für große Parkplätze; einzelne Einsätze kosten 20–60 Euro. Für Vermieter wichtig: Die Kosten sind meist als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos Angebote geprüfter Anbieter – deutschlandweit.
Fläche und erwartete Winterhärte wählen – Sie sehen sofort einen realistischen Rahmen für die Saisonkosten eines Winterdienst-Vertrags (Richtwerte inkl. MwSt., je nach Region).
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Der Preis hängt von Fläche, Lage, Häufigkeit der Einsätze (also der Schneemenge) und dem gewählten Abrechnungsmodell ab. Grobe Orientierung:
| Objekt | Saisonpauschale | Einzeleinsatz |
|---|---|---|
| Gehweg vor dem Haus | 150–400 € | 15–35 € |
| Einfamilienhaus (Gehweg + Zugang) | 300–600 € | 25–45 € |
| Mehrfamilienhaus / Hof | 500–1.200 € | 35–60 € |
| Kleiner Parkplatz / Gewerbe | 1.000–2.500 € | 60–120 € |
| Großer Parkplatz / Gewerbe | 2.500–6.000 €+ | ab 120 € |
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Jetzt kostenlos anfragenEin Festpreis für den ganzen Winter, egal wie oft geräumt wird. Planbar und in schneereichen Wintern günstig. Das gängigste und meist beste Modell.
Bezahlt wird pro Räum-/Streueinsatz. Lohnt in schneearmen Regionen – birgt aber das Risiko hoher Kosten bei viel Schnee.
Ein fester Betrag pro Wintermonat. Gute Mischung aus Planbarkeit und Flexibilität, oft für Gewerbeobjekte.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde – sie überträgt die Pflicht für Gehwege per Satzung aber meist auf die Grundstückseigentümer. Wer nicht räumt und streut, haftet bei Glätteunfällen für Personen- und Sachschäden.
In der Regel werktags ab etwa 7 Uhr bis 20 Uhr, sonntags oft ab 8 oder 9 Uhr – die genauen Zeiten legt die kommunale Satzung fest. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals geräumt werden.
Ein professioneller Winterdienst übernimmt die Pflicht vertraglich und ist haftpflichtversichert. Kommt es trotz ordnungsgemäßer Räumung zu einem Unfall, greift dessen Versicherung – das schützt Sie als Eigentümer.
Für Vermieter ist der Winterdienst besonders attraktiv: Die Kosten sind umlagefähige Betriebskosten und können – wenn im Mietvertrag vereinbart – vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Der Vermieter organisiert die Sicherheit, trägt aber die Kosten nicht selbst.
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Schneeräumen | Gehwege, Zufahrten, Parkplätze frei machen |
| Streuen | Abstumpfen mit Splitt oder – wo erlaubt – Salz gegen Glätte |
| Kontrollfahrten | Bei Glättegefahr auch ohne Neuschnee |
| Streugut | Oft inklusive – im Angebot prüfen |
| Dokumentation | Einsatznachweis (wichtig im Haftungsfall) |
Welche Gehwege, Zufahrten und Parkflächen? Quadratmeter und Lage bestimmen den Preis.
Die besten Anbieter sind vor dem ersten Schnee ausgebucht – rechtzeitig sichern.
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Räumzeiten, Streumittel (Salz/Splitt), Dokumentation und Haftpflicht schriftlich festhalten.
Der Dienstleister übernimmt Pflicht und Risiko – Sie müssen bei Schnee nicht selbst raus.
Für einen Gehweg vor dem Haus meist 150 bis 400 Euro, für ein Einfamilienhaus 300 bis 600 Euro, für Höfe und Parkplätze deutlich mehr. Ein Einzeleinsatz kostet je nach Fläche 20 bis 60 Euro. Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos Angebote.
Grundsätzlich die Gemeinde, die sie per Satzung meist auf die Grundstückseigentümer überträgt. Wer nicht räumt oder streut, haftet bei Glätteunfällen. Ein professioneller Winterdienst übernimmt die Pflicht und ist haftpflichtversichert.
Ja. Die Kosten sind umlagefähige Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter organisiert die Sicherheit, ohne die Kosten selbst zu tragen.
In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen verboten – erlaubt ist dann nur abstumpfendes Material wie Splitt. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Der Winterdienst kennt die örtlichen Regeln.
Meist werktags ab etwa 7 Uhr bis 20 Uhr, sonntags oft ab 8 oder 9 Uhr. Die genauen Zeiten legt die kommunale Satzung fest. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals geräumt werden.
Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. In vielen Saisonverträgen ist Streugut enthalten, bei Einzeleinsätzen manchmal nicht. Klären Sie es vorab und lassen Sie es im Angebot ausweisen.
Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt. Dann sind die Anbieter noch verfügbar und die Preise günstiger. Kurz vor Wintereinbruch sind gute Firmen oft ausgebucht.
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