Fair. Lokal. Deutschlandweit.
Als Auftraggeber anmeldenerst mal ohne Auftrag Als Handwerker anmeldenJetzt Vorteile entdecken

Winterdienst Kosten 2026 – Saison, Einzeleinsatz & Räumpflicht

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Preise inkl. MwSt. · keine Rechtsberatung

Wer Gehweg, Hof oder Einfahrt im Winter nicht räumt und streut, haftet bei Unfällen – die Räum- und Streupflicht ist ernst. Ein professioneller Winterdienst nimmt Ihnen die Pflicht (und das Haftungsrisiko) ab. Die Kosten liegen je nach Fläche zwischen einer Saisonpauschale ab etwa 150 Euro und mehreren Tausend Euro für große Parkplätze; einzelne Einsätze kosten 20–60 Euro. Für Vermieter wichtig: Die Kosten sind meist als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos Angebote geprüfter Anbieter – deutschlandweit.

ab 150 €
Saisonpauschale Gehweg
20–60 €
pro Einzeleinsatz
Räumpflicht
wird komplett übernommen
Umlegbar
auf Mieter als Betriebskosten
Jetzt ist die richtige Zeit: Winterdienst-Verträge werden im Herbst abgeschlossen. Wer früh bucht, sichert sich einen Platz und einen besseren Preis – kurz vor dem ersten Schnee sind die guten Anbieter oft ausgebucht.

Winterdienst Kosten-Rechner (Saison)

Fläche und erwartete Winterhärte wählen – Sie sehen sofort einen realistischen Rahmen für die Saisonkosten eines Winterdienst-Vertrags (Richtwerte inkl. MwSt., je nach Region).

Geschätzte Kosten pro Saison
150 – 400 Euro
Räumen & Streuen inkl. Streugut (je nach Vertrag)

Hinweis: unverbindliche Richtwerte. Jetzt kostenlos echte Angebote aus Ihrer Region vergleichen →

Was kostet ein Winterdienst?

Der Preis hängt von Fläche, Lage, Häufigkeit der Einsätze (also der Schneemenge) und dem gewählten Abrechnungsmodell ab. Grobe Orientierung:

Objekt Saisonpauschale Einzeleinsatz
Gehweg vor dem Haus150–400 €15–35 €
Einfamilienhaus (Gehweg + Zugang)300–600 €25–45 €
Mehrfamilienhaus / Hof500–1.200 €35–60 €
Kleiner Parkplatz / Gewerbe1.000–2.500 €60–120 €
Großer Parkplatz / Gewerbe2.500–6.000 €+ab 120 €
Streugut beachten: Ob Salz oder Splitt im Preis enthalten sind, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen verboten – dann muss Splitt verwendet werden. Klären Sie das vorab, sonst drohen Bußgelder.

Kostenlos Angebote erhalten

Fläche und Objekt kurz beschreiben – Sie erhalten unverbindlich Angebote geprüfter Winterdienst-Anbieter aus Ihrer Region. Deutschlandweit.

Jetzt kostenlos anfragen

Saisonvertrag, Einzeleinsatz oder Pauschale?

Saisonvertrag

Ein Festpreis für den ganzen Winter, egal wie oft geräumt wird. Planbar und in schneereichen Wintern günstig. Das gängigste und meist beste Modell.

Einzeleinsatz

Bezahlt wird pro Räum-/Streueinsatz. Lohnt in schneearmen Regionen – birgt aber das Risiko hoher Kosten bei viel Schnee.

Monatspauschale

Ein fester Betrag pro Wintermonat. Gute Mischung aus Planbarkeit und Flexibilität, oft für Gewerbeobjekte.

Räum- und Streupflicht: Wer haftet?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde – sie überträgt die Pflicht für Gehwege per Satzung aber meist auf die Grundstückseigentümer. Wer nicht räumt und streut, haftet bei Glätteunfällen für Personen- und Sachschäden.

Übliche Räumzeiten

In der Regel werktags ab etwa 7 Uhr bis 20 Uhr, sonntags oft ab 8 oder 9 Uhr – die genauen Zeiten legt die kommunale Satzung fest. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals geräumt werden.

Warum ein Profi das Risiko senkt

Ein professioneller Winterdienst übernimmt die Pflicht vertraglich und ist haftpflichtversichert. Kommt es trotz ordnungsgemäßer Räumung zu einem Unfall, greift dessen Versicherung – das schützt Sie als Eigentümer.

Winterdienst auf Mieter umlegen

Für Vermieter ist der Winterdienst besonders attraktiv: Die Kosten sind umlagefähige Betriebskosten und können – wenn im Mietvertrag vereinbart – vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Der Vermieter organisiert die Sicherheit, trägt aber die Kosten nicht selbst.

Wichtig: Die Umlage muss im Mietvertrag als Betriebskostenposition vereinbart sein. Eigene Anschaffungen für einmalige Arbeiten sind dagegen nicht umlagefähig. Details klärt der Mietvertrag bzw. ein Fachanwalt.

Was ist im Winterdienst enthalten?

LeistungBeschreibung
SchneeräumenGehwege, Zufahrten, Parkplätze frei machen
StreuenAbstumpfen mit Splitt oder – wo erlaubt – Salz gegen Glätte
KontrollfahrtenBei Glättegefahr auch ohne Neuschnee
StreugutOft inklusive – im Angebot prüfen
DokumentationEinsatznachweis (wichtig im Haftungsfall)
Auf die Dokumentation achten: Ein seriöser Winterdienst dokumentiert jeden Einsatz. Das ist im Streitfall Ihr Nachweis, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.

Winterdienst beauftragen: Schritt für Schritt

  1. Flächen & Bedarf erfassen

    Welche Gehwege, Zufahrten und Parkflächen? Quadratmeter und Lage bestimmen den Preis.

  2. Früh im Herbst anfragen

    Die besten Anbieter sind vor dem ersten Schnee ausgebucht – rechtzeitig sichern.

  3. Angebote vergleichen

    Über AuftragsGlück kostenlos mehrere Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region einholen.

  4. Vertrag & Streugut klären

    Räumzeiten, Streumittel (Salz/Splitt), Dokumentation und Haftpflicht schriftlich festhalten.

  5. Entspannt durch den Winter

    Der Dienstleister übernimmt Pflicht und Risiko – Sie müssen bei Schnee nicht selbst raus.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Was kostet ein Winterdienst pro Saison?

Für einen Gehweg vor dem Haus meist 150 bis 400 Euro, für ein Einfamilienhaus 300 bis 600 Euro, für Höfe und Parkplätze deutlich mehr. Ein Einzeleinsatz kostet je nach Fläche 20 bis 60 Euro. Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos Angebote.

Wer trägt die Räum- und Streupflicht?

Grundsätzlich die Gemeinde, die sie per Satzung meist auf die Grundstückseigentümer überträgt. Wer nicht räumt oder streut, haftet bei Glätteunfällen. Ein professioneller Winterdienst übernimmt die Pflicht und ist haftpflichtversichert.

Kann ich den Winterdienst auf die Mieter umlegen?

Ja. Die Kosten sind umlagefähige Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter organisiert die Sicherheit, ohne die Kosten selbst zu tragen.

Ist Streusalz erlaubt?

In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen verboten – erlaubt ist dann nur abstumpfendes Material wie Splitt. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Der Winterdienst kennt die örtlichen Regeln.

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

Meist werktags ab etwa 7 Uhr bis 20 Uhr, sonntags oft ab 8 oder 9 Uhr. Die genauen Zeiten legt die kommunale Satzung fest. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals geräumt werden.

Ist Streugut im Preis enthalten?

Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. In vielen Saisonverträgen ist Streugut enthalten, bei Einzeleinsätzen manchmal nicht. Klären Sie es vorab und lassen Sie es im Angebot ausweisen.

Wann sollte ich den Winterdienst buchen?

Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt. Dann sind die Anbieter noch verfügbar und die Preise günstiger. Kurz vor Wintereinbruch sind gute Firmen oft ausgebucht.

Winterdienst finden – deutschlandweit

Kostenlos und unverbindlich Angebote von geprüften Winterdienst-Anbietern in Ihrer Region vergleichen – zuverlässig, dokumentiert und haftpflichtversichert.

Passende Ratgeber & Leistungen

Hausmeisterservice Kosten Gartenpflege Kosten Gebäudereinigung Kosten Treppenhausreinigung Hecke schneiden Kosten Gartenarbeit beauftragen

Winterdienst in Ihrer Stadt

Berlin Hamburg München Köln Frankfurt Stuttgart Düsseldorf Dortmund Leipzig Bremen
Alle Städte anzeigen