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Treppenhausreinigung Mehrfamilienhaus 2026 – Kosten, Häufigkeit & Vertrag

Eine Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus kostet ca. 80–300 € pro Monat. Der Preis hängt ab von Anzahl der Etagen, Reinigungshäufigkeit (meist 1× pro Woche) und Leistungsumfang (Kehren, Wischen, Fenster, Eingangsbereich). Die Kosten werden in der Regel als Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt. Eigentümergemeinschaften beauftragen meist über die Hausverwaltung.

Ein sauberes Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Hauses – egal ob Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung: Die Reinigung muss organisiert sein. Wer das nicht selbst über die Mieter regeln will, beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Treppenhausreinigung kostet, welche Leistungen üblich sind und wie Sie einen seriösen Anbieter finden.

Was kostet eine Treppenhausreinigung 2026?

Die Kosten richten sich nach Größe des Treppenhauses, Anzahl der Etagen und Häufigkeit der Reinigung. Hier typische Preisspannen für die monatlichen Kosten bei wöchentlicher Reinigung:

Größe MehrfamilienhausEtagenKosten pro Monat (ca.)
Kleines MFH2–3 Etagen80–150 €
Mittleres MFH3–4 Etagen120–220 €
Großes MFH5–6 Etagen180–300 €
Hochhaus7+ Etagen250–600 €

Bei zwei- oder vierzehntäglicher Reinigung sinken die Kosten entsprechend. Manche Anbieter rechnen pauschal pro Reinigungseinsatz, andere nach Quadratmetern.

AbrechnungsartTypischer Preis (ca.)
Pro Reinigungseinsatz (Pauschale)25–80 €
Pro Quadratmeter Treppenhaus1,50–3,00 €/m²
Pro Stunde (Stundensatz)25–40 €/Std.
Grundreinigung (1× pro Jahr)3–7 €/m²

Tipp: Fordern Sie immer mindestens 3 Angebote an. Preisunterschiede von 30–50 % sind in der Gebäudereinigung normal. Achten Sie auf einen detaillierten Leistungskatalog im Vertrag.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Die genauen Leistungen sollten im Vertrag oder Leistungsverzeichnis klar definiert sein. Üblicherweise umfasst eine Standard-Treppenhausreinigung:

Zusätzlich werden oft folgende Leistungen separat angeboten:

Wer zahlt die Treppenhausreinigung?

Bei Mietwohnungen

Die Kosten gehören zu den Betriebskosten und können über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden. Voraussetzung: Die Umlage muss im Mietvertrag stehen (§ 2 BetrKV). Der Verteilerschlüssel ist meist die Wohnfläche, kann aber auch nach Personenzahl erfolgen, wenn das im Mietvertrag geregelt ist.

Bei Eigentümergemeinschaften (WEG)

Die Hausverwaltung beauftragt die Reinigungsfirma. Die Kosten werden anteilig nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt – über die jährliche Hausgeldabrechnung.

Bei kleineren Häusern mit Mietern

Hier ist oft ein Reinigungsplan (Mieter-Kehrwoche) üblich – die Mieter wechseln sich ab. Wenn das nicht funktioniert oder zu Streit führt, ist die Beauftragung einer Firma die einfachere Lösung. Auch hier können die Kosten umgelegt werden, wenn im Mietvertrag entsprechend geregelt.

Wichtig für Vermieter: Die Treppenhausreinigung kann nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne entsprechende Klausel tragen Sie als Vermieter die Kosten selbst. Eine nachträgliche Umlage ist nicht ohne Weiteres möglich.

Wie oft sollte gereinigt werden?

HaustypEmpfohlene Häufigkeit
Mehrfamilienhaus mit viel Durchgangsverkehr1× pro Woche
Mittelgroßes MFH (4–12 Wohneinheiten)1× pro Woche oder alle 14 Tage
Kleines MFH (2–4 Wohneinheiten)Alle 14 Tage
Bürogebäude1× pro Woche oder häufiger
Tiefgarage1× pro Quartal Grundreinigung
Fenster im Treppenhaus4× pro Jahr

Saisonale Anpassung: Im Herbst und Winter (Laub, Streusalz, Nässe) ist oft eine häufigere Reinigung sinnvoll. Viele Verträge sehen für diese Monate eine zusätzliche Reinigung vor.

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Mieter-Kehrwoche – Vorteile und Nachteile

In vielen kleineren Häusern wechseln sich die Mieter wöchentlich ab. Das spart Kosten, führt aber häufig zu Streit – wenn jemand seine Woche „vergisst", schlampig putzt oder im Urlaub ist. Auch ist die Qualität oft unterschiedlich. Bei mehr als 4 Parteien ist die Mieter-Kehrwoche meist unpraktisch.

Profi-Reinigung – Vorteile

Wann lohnt sich die Profi-Reinigung?

Spätestens ab 4 Wohnparteien lohnt sich eine Reinigungsfirma. Auch wenn Sie als Vermieter mehrere Häuser haben oder die Mieter mit der Kehrwoche nicht zufrieden sind, ist die Beauftragung sinnvoll. Bei reinen Eigentümerhäusern ist die Profi-Reinigung praktisch Standard.

Worauf beim Vertrag achten?

1. Detailliertes Leistungsverzeichnis

Alle Reinigungsleistungen einzeln aufgeführt: Treppenstufen, Geländer, Fenster, Eingangsbereich, Türen, Lichtschalter. Je genauer, desto besser – sonst gibt es später Diskussionen, was zur Reinigung gehört.

2. Reinigungshäufigkeit

Wöchentlich, 14-täglich, monatlich – plus zusätzliche Grundreinigungen pro Jahr. Klare Termine festlegen, z.B. immer freitags.

3. Reinigungsmittel und Geräte

Die Reinigungsfirma stellt in der Regel alle Mittel und Geräte selbst. Klären Sie, ob ein Wasser- und Stromanschluss im Haus genutzt werden darf – ist meist Standard.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Üblich sind 12 Monate Laufzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Vorsicht bei längeren Bindungen ohne Sonderkündigungsrecht.

5. Mängelregelung

Was passiert, wenn die Reinigung schlampig oder gar nicht ausgeführt wird? Festlegen: Mängelanzeige, Nachbesserung innerhalb 48 Stunden, ggf. Vertragsstrafe oder Sonderkündigungsrecht.

6. Versicherung

Die Reinigungsfirma muss eine Betriebshaftpflicht haben. Bei Schäden (Wasserschaden, beschädigtes Geländer, Sturz von Mietern auf nassem Boden ohne Warnschild) muss diese aufkommen. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen.

Vorsicht bei Schwarzarbeit: Manche „Reinigungskräfte" arbeiten ohne Anmeldung. Das ist nicht nur illegal, sondern bei Schäden oder Unfällen haftet ohne Versicherung niemand. Wählen Sie immer angemeldete Firmen mit Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis.

So finden Sie eine gute Reinigungsfirma

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Kann ich die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn dies im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart ist. Die Umlage erfolgt in der Regel nach Wohnfläche oder Personenzahl. Ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag tragen Sie als Vermieter die Kosten selbst.

Wie oft sollte das Treppenhaus geputzt werden?

In Mehrfamilienhäusern üblich ist 1× pro Woche, in kleineren Häusern alle 14 Tage. Fenster im Treppenhaus werden meist 4× pro Jahr geputzt. Zusätzlich ist eine jährliche Grundreinigung empfehlenswert.

Was kostet eine Grundreinigung im Treppenhaus?

Eine Grundreinigung kostet ca. 3–7 € pro Quadratmeter Reinigungsfläche. Bei einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus mit etwa 80 m² Treppenhausfläche sind das ungefähr 240–560 € einmalig. Sie ist empfehlenswert 1× pro Jahr, etwa im Frühjahr.

Ist die Reinigungsfirma bei Schäden versichert?

Seriöse Firmen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden wie nasse Böden ohne Warnhinweis oder beschädigte Geländer abdeckt. Lassen Sie sich den Versicherungsnachweis vor Vertragsschluss zeigen.

Was passiert, wenn die Reinigung schlampig ausgeführt wird?

Mängel sollten schriftlich angezeigt werden mit Frist zur Nachbesserung (meist 48–72 Stunden). Bei wiederholten Mängeln ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Achten Sie darauf, dass eine entsprechende Klausel im Vertrag steht.

Kann ich auch nur die Glasreinigung der Eingangstür beauftragen?

Ja, viele Gebäudereinigungsfirmen bieten Einzelleistungen wie Glasreinigung, Fensterreinigung oder Grundreinigung separat an. Praktisch ist meist die Kombination mit der regelmäßigen Treppenhausreinigung.

Wie lange dauert eine Reinigung im Treppenhaus?

Bei einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus mit 3–4 Etagen dauert eine Standard-Reinigung etwa 1–2 Stunden. Eine Grundreinigung kann 4–8 Stunden in Anspruch nehmen.

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