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Eine Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus kostet ca. 80–300 € pro Monat. Der Preis hängt ab von Anzahl der Etagen, Reinigungshäufigkeit (meist 1× pro Woche) und Leistungsumfang (Kehren, Wischen, Fenster, Eingangsbereich). Die Kosten werden in der Regel als Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt. Eigentümergemeinschaften beauftragen meist über die Hausverwaltung.
Ein sauberes Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Hauses – egal ob Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung: Die Reinigung muss organisiert sein. Wer das nicht selbst über die Mieter regeln will, beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Treppenhausreinigung kostet, welche Leistungen üblich sind und wie Sie einen seriösen Anbieter finden.
Die Kosten richten sich nach Größe des Treppenhauses, Anzahl der Etagen und Häufigkeit der Reinigung. Hier typische Preisspannen für die monatlichen Kosten bei wöchentlicher Reinigung:
| Größe Mehrfamilienhaus | Etagen | Kosten pro Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Kleines MFH | 2–3 Etagen | 80–150 € |
| Mittleres MFH | 3–4 Etagen | 120–220 € |
| Großes MFH | 5–6 Etagen | 180–300 € |
| Hochhaus | 7+ Etagen | 250–600 € |
Bei zwei- oder vierzehntäglicher Reinigung sinken die Kosten entsprechend. Manche Anbieter rechnen pauschal pro Reinigungseinsatz, andere nach Quadratmetern.
| Abrechnungsart | Typischer Preis (ca.) |
|---|---|
| Pro Reinigungseinsatz (Pauschale) | 25–80 € |
| Pro Quadratmeter Treppenhaus | 1,50–3,00 €/m² |
| Pro Stunde (Stundensatz) | 25–40 €/Std. |
| Grundreinigung (1× pro Jahr) | 3–7 €/m² |
Tipp: Fordern Sie immer mindestens 3 Angebote an. Preisunterschiede von 30–50 % sind in der Gebäudereinigung normal. Achten Sie auf einen detaillierten Leistungskatalog im Vertrag.
Die genauen Leistungen sollten im Vertrag oder Leistungsverzeichnis klar definiert sein. Üblicherweise umfasst eine Standard-Treppenhausreinigung:
Zusätzlich werden oft folgende Leistungen separat angeboten:
Die Kosten gehören zu den Betriebskosten und können über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden. Voraussetzung: Die Umlage muss im Mietvertrag stehen (§ 2 BetrKV). Der Verteilerschlüssel ist meist die Wohnfläche, kann aber auch nach Personenzahl erfolgen, wenn das im Mietvertrag geregelt ist.
Die Hausverwaltung beauftragt die Reinigungsfirma. Die Kosten werden anteilig nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt – über die jährliche Hausgeldabrechnung.
Hier ist oft ein Reinigungsplan (Mieter-Kehrwoche) üblich – die Mieter wechseln sich ab. Wenn das nicht funktioniert oder zu Streit führt, ist die Beauftragung einer Firma die einfachere Lösung. Auch hier können die Kosten umgelegt werden, wenn im Mietvertrag entsprechend geregelt.
Wichtig für Vermieter: Die Treppenhausreinigung kann nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne entsprechende Klausel tragen Sie als Vermieter die Kosten selbst. Eine nachträgliche Umlage ist nicht ohne Weiteres möglich.
| Haustyp | Empfohlene Häufigkeit |
|---|---|
| Mehrfamilienhaus mit viel Durchgangsverkehr | 1× pro Woche |
| Mittelgroßes MFH (4–12 Wohneinheiten) | 1× pro Woche oder alle 14 Tage |
| Kleines MFH (2–4 Wohneinheiten) | Alle 14 Tage |
| Bürogebäude | 1× pro Woche oder häufiger |
| Tiefgarage | 1× pro Quartal Grundreinigung |
| Fenster im Treppenhaus | 4× pro Jahr |
Saisonale Anpassung: Im Herbst und Winter (Laub, Streusalz, Nässe) ist oft eine häufigere Reinigung sinnvoll. Viele Verträge sehen für diese Monate eine zusätzliche Reinigung vor.
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Kostenlos Angebote erhaltenIn vielen kleineren Häusern wechseln sich die Mieter wöchentlich ab. Das spart Kosten, führt aber häufig zu Streit – wenn jemand seine Woche „vergisst", schlampig putzt oder im Urlaub ist. Auch ist die Qualität oft unterschiedlich. Bei mehr als 4 Parteien ist die Mieter-Kehrwoche meist unpraktisch.
Spätestens ab 4 Wohnparteien lohnt sich eine Reinigungsfirma. Auch wenn Sie als Vermieter mehrere Häuser haben oder die Mieter mit der Kehrwoche nicht zufrieden sind, ist die Beauftragung sinnvoll. Bei reinen Eigentümerhäusern ist die Profi-Reinigung praktisch Standard.
Alle Reinigungsleistungen einzeln aufgeführt: Treppenstufen, Geländer, Fenster, Eingangsbereich, Türen, Lichtschalter. Je genauer, desto besser – sonst gibt es später Diskussionen, was zur Reinigung gehört.
Wöchentlich, 14-täglich, monatlich – plus zusätzliche Grundreinigungen pro Jahr. Klare Termine festlegen, z.B. immer freitags.
Die Reinigungsfirma stellt in der Regel alle Mittel und Geräte selbst. Klären Sie, ob ein Wasser- und Stromanschluss im Haus genutzt werden darf – ist meist Standard.
Üblich sind 12 Monate Laufzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Vorsicht bei längeren Bindungen ohne Sonderkündigungsrecht.
Was passiert, wenn die Reinigung schlampig oder gar nicht ausgeführt wird? Festlegen: Mängelanzeige, Nachbesserung innerhalb 48 Stunden, ggf. Vertragsstrafe oder Sonderkündigungsrecht.
Die Reinigungsfirma muss eine Betriebshaftpflicht haben. Bei Schäden (Wasserschaden, beschädigtes Geländer, Sturz von Mietern auf nassem Boden ohne Warnschild) muss diese aufkommen. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen.
Vorsicht bei Schwarzarbeit: Manche „Reinigungskräfte" arbeiten ohne Anmeldung. Das ist nicht nur illegal, sondern bei Schäden oder Unfällen haftet ohne Versicherung niemand. Wählen Sie immer angemeldete Firmen mit Gewerbeanmeldung und Versicherungsnachweis.
Ja, wenn dies im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart ist. Die Umlage erfolgt in der Regel nach Wohnfläche oder Personenzahl. Ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag tragen Sie als Vermieter die Kosten selbst.
In Mehrfamilienhäusern üblich ist 1× pro Woche, in kleineren Häusern alle 14 Tage. Fenster im Treppenhaus werden meist 4× pro Jahr geputzt. Zusätzlich ist eine jährliche Grundreinigung empfehlenswert.
Eine Grundreinigung kostet ca. 3–7 € pro Quadratmeter Reinigungsfläche. Bei einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus mit etwa 80 m² Treppenhausfläche sind das ungefähr 240–560 € einmalig. Sie ist empfehlenswert 1× pro Jahr, etwa im Frühjahr.
Seriöse Firmen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden wie nasse Böden ohne Warnhinweis oder beschädigte Geländer abdeckt. Lassen Sie sich den Versicherungsnachweis vor Vertragsschluss zeigen.
Mängel sollten schriftlich angezeigt werden mit Frist zur Nachbesserung (meist 48–72 Stunden). Bei wiederholten Mängeln ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Achten Sie darauf, dass eine entsprechende Klausel im Vertrag steht.
Ja, viele Gebäudereinigungsfirmen bieten Einzelleistungen wie Glasreinigung, Fensterreinigung oder Grundreinigung separat an. Praktisch ist meist die Kombination mit der regelmäßigen Treppenhausreinigung.
Bei einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus mit 3–4 Etagen dauert eine Standard-Reinigung etwa 1–2 Stunden. Eine Grundreinigung kann 4–8 Stunden in Anspruch nehmen.
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