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Vom 1. März bis 30. September ist der starke Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5) verboten – das schützt brütende Vögel. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Ab dem 1. Oktober dürfen Sie wieder kräftig schneiden. Achten Sie immer darauf, keine bewohnten Nester zu stören, und prüfen Sie zusätzlich die kommunale Satzung.
Wann darf die Hecke gestutzt werden und wann nicht? Diese Frage stellt sich jedes Jahr aufs Neue. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzliche Regelung, was im Sommer trotzdem erlaubt ist und worauf Sie achten sollten.
Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Sträucher in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Diese Schutzzeit soll Vögeln und anderen Tieren während der Brut- und Setzzeit Rückzugsräume erhalten.
| Zeitraum | Was ist erlaubt? |
|---|---|
| 1. März bis 30. September | Nur schonende Form- und Pflegeschnitte |
| Ab 1. Oktober bis Ende Februar | Starker Rückschnitt und Auf-den-Stock-Setzen erlaubt |
Verboten ist der radikale Rückschnitt. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des frischen Zuwachses, um die Hecke in Form zu halten. Voraussetzung ist, dass dabei keine brütenden Vögel oder bewohnten Nester gestört werden.
Wichtig: Befindet sich ein bewohntes Nest in der Hecke, dürfen Sie auch einen erlaubten Pflegeschnitt an dieser Stelle nicht durchführen. Brütende Vögel stehen unter besonderem Schutz. Kontrollieren Sie die Hecke vor jedem Schnitt.
Ab dem 1. Oktober ist der kräftige Rückschnitt wieder erlaubt. Das ist der beste Zeitpunkt, um die Hecke zu verjüngen, in Höhe und Breite zu begrenzen oder stark zurückzuschneiden. Auch dann gilt: bewohnte Nester stehen lassen.
Kommunale Satzung beachten: Manche Städte und Gemeinden haben eigene Regeln, etwa zu Heckenhöhen an Grundstücksgrenzen oder zu Lärmzeiten. Ein kurzer Blick in die örtliche Satzung schützt vor Ärger mit Nachbarn und Behörde.
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Kostenlos Angebote erhaltenDen starken Rückschnitt ab dem 1. Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, weil dann die Brut- und Setzzeit geschützt wird.
Ja, schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, solange keine brütenden Vögel oder bewohnten Nester gestört werden. Der radikale Rückschnitt ist im Sommer verboten.
Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Ja. Das Schnittverbot vom 1. März bis 30. September gilt auch für Hecken im privaten Garten. Schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt.