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Förderungen für Sanierung 2026 – KfW, BAFA und Steuerbonus im Überblick

Für energetische Sanierungen gibt es 2026 Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten. Die wichtigsten Fördergeber sind die KfW (Heizung, Komplettsanierung), das BAFA (Energieberatung) und das Finanzamt (Steuerbonus). Die Programme können teilweise kombiniert werden – aber nicht alle untereinander.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick: Welche Förderung gibt es wofür, wie hoch ist der Zuschuss, und was müssen Sie beachten? Die wichtigste Regel: Antrag immer VOR Beginn der Arbeiten stellen.

bis 70 %
Zuschuss Heizungstausch
bis 20 %
Zuschuss Dämmung/Fenster
20 %
Steuerbonus alternativ
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Förderübersicht: Welche Maßnahme bekommt was?

MaßnahmeFörderstelle & ArtFördersatzMax. förderfähige KostenMax. Förderung
Heizungstausch (Wärmepumpe etc.)KfW 458 (Zuschuss)30–70 %30.000 € (1. WE)21.000 €
Fassadendämmung (WDVS)BAFA BEG EM (Zuschuss)15 % (+5 % mit iSFP)30.000 € (60.000 € mit iSFP)ca. 6.000–12.000 €
Dach-/GeschossdeckendämmungBAFA BEG EM (Zuschuss)15 % (+5 % mit iSFP)30.000 € (60.000 € mit iSFP)ca. 6.000–12.000 €
Fenster austauschenBAFA BEG EM (Zuschuss)15 % (+5 % mit iSFP)30.000 € (60.000 € mit iSFP)ca. 6.000–12.000 €
LüftungsanlageBAFA BEG EM (Zuschuss)15 % (+5 % mit iSFP)30.000 € (60.000 € mit iSFP)ca. 6.000–12.000 €
Komplettsanierung (Effizienzhaus)KfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss)5–45 %120.000–150.000 €bis 67.500 €
Barrierefreier UmbauKfW 455-B (Zuschuss)*10–12,5 %25.000–50.000 €2.500–6.250 €
EinbruchschutzKfW 159 (zinsgünstiger Kredit)**50.000 €nur Zinsvorteil

* KfW 455-B kann je nach Haushaltsmitteln zeitweise pausiert sein – aktuellen Status auf kfw.de prüfen.
** Der frühere Investitionszuschuss Einbruchschutz (KfW 455-E) wurde 2022 endgültig eingestellt. Aktuell ist nur der Kredit 159 verfügbar.

iSFP-Bonus: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und danach umsetzt, bekommt bei BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) 5 % zusätzlichen Zuschuss und doppelte Förderhöchstgrenze (60.000 € statt 30.000 €). Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch über KfW 458.

Die 4 Förderwege im Detail

BAFA-Zuschuss (BEG EM)

Direkter Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung. 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 %. Antrag VOR Beauftragung des Handwerkers über das BAFA-Portal stellen. Energieeffizienz-Experte erforderlich.

KfW-Zuschuss Heizung (BEG)

Direkter Zuschuss für den Heizungstausch (Programm 458). 30 % Grundförderung plus Boni: Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %, Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €), Effizienzbonus (5 %). Maximal kombinierbar bis 70 %.

Steuerbonus (§35c EStG)

20 % der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt). Kein Antrag nötig – einfach in der Steuererklärung. Nur für selbstgenutzte Immobilien. Nicht mit KfW kombinierbar.

Handwerkerbonus (§35a EStG)

20 % des Arbeitslohns absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Für ALLE Handwerkerleistungen (auch nicht-energetische). Gilt auch für Mieter. Nicht mit KfW oder §35c kombinierbar für dieselbe Maßnahme.

Die goldenen Regeln der Sanierungsförderung

Regel 1: Antrag VOR Baubeginn

KfW-Förderung muss beantragt werden, bevor der Handwerker anfängt. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Ausnahme: Steuerbonus – hier reicht die Steuererklärung im Nachhinein.

Regel 2: Energieeffizienz-Experte einbinden

Für BAFA-Förderung an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) und für KfW-Komplettsanierungen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (gelistet bei der dena) Pflicht. Beim Heizungstausch über KfW 458 reicht eine Fachunternehmererklärung. Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50 % der Kosten.

Regel 3: Nicht alles ist kombinierbar

KfW-Zuschuss und Steuerbonus (§35c) schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Aber: Verschiedene Maßnahmen können unterschiedlich gefördert werden (z. B. Heizung über KfW, Terrasse über §35a).

Regel 4: Fördermittel sind begrenzt

Die KfW-Töpfe werden jährlich neu befüllt und können ausgeschöpft sein. Wer früh im Jahr beantragt, hat die besten Chancen. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf der KfW-Website.

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Häufige Fragen zur Sanierungsförderung

Bekomme ich Förderung als Vermieter?

Ja. KfW-Zuschüsse gibt es auch für Vermieter (allerdings ohne Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus beim Heizungstausch). Der Steuerbonus §35c gilt nur für Selbstnutzer.

Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Aber: Sie können z. B. den Heizungstausch über KfW fördern und die Fenster über den Steuerbonus laufen lassen.

Brauche ich immer einen Energieberater?

Für KfW-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster): ja. Für den Heizungstausch: nein (hier reicht die Fachunternehmererklärung). Für den Steuerbonus: ebenfalls eine Fachunternehmererklärung.

Was ist ein iSFP und lohnt er sich?

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Er wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten gefördert (max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, max. 850 € bei größeren Gebäuden). Bei typischen iSFP-Kosten von 1.300–2.000 € liegt der Eigenanteil also bei 650–1.350 €. Wer danach BAFA-Einzelmaßnahmen umsetzt, bekommt 5 % zusätzlichen Zuschuss und die doppelte Förderhöchstgrenze – das lohnt sich oft schon ab einer mittelgroßen Sanierungsmaßnahme.

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