Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Preise inkl. MwSt. · keine Rechtsberatung
Ob Geschäftsaufgabe, Insolvenz, Standortwechsel oder Ruhestand – bei einer Firmenauflösung müssen Büro, Lager, Werkstatt oder Praxis komplett geräumt werden. Die Kosten liegen je nach Fläche und Menge zwischen 500 und über 20.000 Euro. Anders als bei einer privaten Entrümpelung kommen hier drei Dinge dazu: DSGVO-konforme Aktenvernichtung, fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott und Betriebsmitteln – und der Vorteil, dass die Auflösung in der Regel voll als Betriebsausgabe absetzbar ist. Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos Festpreis-Angebote geprüfter Firmen – deutschlandweit.
Objektart und Füllmenge wählen – Sie sehen sofort einen realistischen Preisrahmen für die komplette Auflösung inkl. Räumung, Entsorgung und besenreiner Übergabe (Richtwerte inkl. MwSt., ohne Sonderfälle wie Sondermüll oder schwere Maschinen).
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Der Preis hängt vor allem von der Fläche, der Menge und Art des Inventars sowie der Zugänglichkeit (Etage, Aufzug, Anlieferzone) ab. Die folgende Tabelle zeigt übliche Preisspannen für eine komplette Geschäftsauflösung inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe.
| Objekt | Normal ausgestattet | Sehr voll / viel Technik |
|---|---|---|
| Kleines Büro / Praxis (bis 50 m²) | 500–1.500 € | 1.200–2.500 € |
| Büro / Kanzlei (50–150 m²) | 1.500–4.000 € | 3.000–6.000 € |
| Großraumbüro / Etage (150–400 m²) | 4.000–10.000 € | 8.000–15.000 € |
| Lager / Werkstatt (bis 300 m²) | 2.000–8.000 € | 6.000–12.000 € |
| Produktion / große Halle | 8.000–20.000 € | 15.000–25.000 €+ |
Beschreiben Sie kurz Objekt und Umfang – Sie erhalten unverbindlich Angebote von geprüften Auflösungs- und Entrümpelungsfirmen aus Ihrer Region. Deutschlandweit.
Jetzt kostenlos anfragenZwei gleich große Büros können sehr unterschiedlich viel kosten. Diese Faktoren entscheiden über den Preis:
Grundgröße jeder Kalkulation. Entscheidend ist nicht nur die Quadratmeterzahl, sondern wie voll das Objekt tatsächlich ist.
Reine Büromöbel sind günstig. Schwere Maschinen, Produktionsanlagen oder eingebaute Technik erhöhen den Aufwand deutlich.
Chemikalien, Öle, Farben, Leuchtstoffröhren oder Kältemittel müssen als Sondermüll separat und kostenpflichtig entsorgt werden.
Etage ohne Lastenaufzug, enge Treppenhäuser oder fehlende Haltezone für den LKW treiben die Arbeitszeit nach oben.
Muss bis zu einem festen Mietende, Übergabetermin oder Insolvenztermin geräumt sein, kann Wochenend- oder Express-Einsatz nötig werden.
Wertanrechnung von Möbeln, Technik oder Maschinen senkt den Preis – ein seriöser Anbieter weist das transparent im Angebot aus.
Der wichtigste Unterschied zur privaten Räumung: In einer Firma liegen fast immer personenbezogene Daten – Personalakten, Verträge, Kundendaten, Buchhaltung. Diese dürfen nicht im Container landen, sondern müssen DSGVO-konform vernichtet werden (Aktenvernichtung nach DIN 66399). Ein seriöser Dienstleister stellt dafür ein Vernichtungszertifikat aus.
Für normale interne Unterlagen genügt meist Stufe P-3, für personenbezogene Daten P-4, für besonders sensible Daten (Gesundheit, Finanzen) P-5. Klären Sie vorab, welche Stufe Sie brauchen.
Festplatten, Server, USB-Sticks und Kopierer-Speicher enthalten Daten. Sie müssen fachgerecht gelöscht oder physisch zerstört werden – auch dafür gibt es ein Nachweis-Zertifikat.
Firmen produzieren andere Abfälle als Privathaushalte. Die fachgerechte Trennung und Entsorgung ist Pflicht – und ein Teil des Preises.
| Abfallart | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Elektroschrott | PCs, Monitore, Drucker, Servertechnik | Getrennte, zertifizierte Entsorgung |
| Sondermüll | Farben, Öle, Chemie, Leuchtstoffröhren | Kostenpflichtig, separater Nachweis |
| Sperrgut / Möbel | Schreibtische, Regale, Trennwände | Verwertbares kann angerechnet werden |
| Maschinen / Anlagen | Werkstatt, Produktion, Kühltechnik | Demontage & Fachtransport nötig |
| Restmüll | Nicht verwertbare Reste | Nach Volumen / Gewicht |
Das ist der große Unterschied zur privaten Entrümpelung: Die Kosten einer Firmenauflösung sind in aller Regel Betriebsausgaben und damit – anders als bei Privatpersonen (dort nur 20 % über § 35a) – vollständig steuerlich absetzbar.
Räumung, Entsorgung, Aktenvernichtung und Transport mindern als Betriebsausgabe den Gewinn zu 100 %. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Leistung.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen holen sich die enthaltene Mehrwertsteuer über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück – die Netto-Belastung sinkt entsprechend.
Inventar erfassen, Räumungstermin und Mietende abstimmen. Sichern Sie zuerst wichtige Unterlagen und Werte.
Steuerlich relevante Belege (bis 10 Jahre) trennen und sicher einlagern – erst der Rest wird vernichtet.
Über AuftragsGlück kostenlos mehrere Festpreis-Angebote geprüfter Firmen einholen – möglichst mit Vor-Ort-Besichtigung.
Möbel, Technik und Maschinen bewerten lassen – Wertanrechnung oder Ankauf senkt die Kosten.
Die Firma räumt, vernichtet Daten DSGVO-konform (mit Zertifikat) und entsorgt fachgerecht getrennt.
Objekt wird besenrein übergeben; mit der Rechnung setzen Sie die Kosten als Betriebsausgabe ab.
Je nach Fläche und Menge meist zwischen 500 und über 20.000 Euro. Ein kleines Büro liegt bei 500–1.500 Euro, ein Großraumbüro bei 4.000–10.000 Euro, eine Produktionshalle deutlich höher. Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos verbindliche Festpreis-Angebote.
In der Regel ja, und zwar voll: Die Kosten sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn zu 100 %. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ziehen zusätzlich die Mehrwertsteuer. Ob es im Einzelfall gilt, klären Sie mit dem Steuerberater.
Personenbezogene Unterlagen werden nach DIN 66399 (meist Stufe P-4 oder P-5) geschreddert, digitale Datenträger gelöscht oder zerstört. Ein seriöser Dienstleister stellt darüber ein Vernichtungszertifikat aus. Aufbewahrungspflichtige Belege vorher aussortieren.
Verwertbares Inventar – funktionsfähige Möbel, Technik, Maschinen oder Fahrzeuge – kann den Preis senken. Manche Firmen kaufen es an oder rechnen den Wert gegen. Lassen Sie das transparent im Angebot ausweisen.
Ein kleines Büro ist oft an einem Tag geräumt, größere Objekte oder Hallen dauern mehrere Tage. Bei festem Mietende ist ein Wochenend- oder Express-Einsatz möglich – das sollte im Angebot berücksichtigt sein.
Bei einer Insolvenz entscheidet der Insolvenzverwalter über die Verwertung des Inventars. Räumung und Entsorgung sollten mit ihm abgestimmt werden. Ein Kostenvoranschlag ist auch hier sinnvoll.
Steuerlich relevante Unterlagen wie Rechnungen, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse müssen je nach Art bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden – auch nach der Auflösung. Diese vor der Aktenvernichtung aussortieren und sicher einlagern.
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