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Erbe ausschlagen: Wer räumt die Wohnung? Frist, Ablauf & Kosten

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung

Wer das Erbe ausschlägt, muss die Wohnung des Verstorbenen nicht räumen und trägt auch die Kosten nicht. Die Ausschlagung ist beim Nachlassgericht innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu erklären. Wichtig: Bis zur Entscheidung dürfen Sie nichts aus der Wohnung entnehmen – sonst gilt das Erbe womöglich als angenommen. Dieser Ratgeber erklärt, wann sich die Ausschlagung lohnt, wie sie abläuft und wer danach räumt. Müssen Sie doch räumen? Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos Angebote geprüfter Entrümpelungsfirmen – deutschlandweit.

6 Wochen
Frist zur Ausschlagung
Nachlassgericht
dort wird ausgeschlagen
ca. 30 €
Gebühr der Ausschlagung
keine Räumung
nach der Ausschlagung
Der wichtigste Fehler, den Sie vermeiden müssen: Nehmen Sie vor der Entscheidung nichts aus der Wohnung mit und benutzen Sie nichts. Wer Möbel, Schmuck oder Geld an sich nimmt, nimmt das Erbe damit möglicherweise stillschweigend an – eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich, und Sie haften für alle Schulden.

Wann sollte man das Erbe ausschlagen?

Mit dem Erbe erben Sie nicht nur Vermögen, sondern auch alle Schulden des Verstorbenen. Eine Ausschlagung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie den Überblick über Vermögen und Schulden nicht haben.

Ausschlagen sinnvoll bei…

offensichtlich überschuldetem Nachlass, unklaren hohen Verbindlichkeiten, laufenden Krediten oder wenn die Räumungskosten den Wert des Nachlasses übersteigen.

Annehmen sinnvoll bei…

werthaltigem Nachlass (Immobilie, Guthaben), überschaubaren Verbindlichkeiten oder wenn Sie Erinnerungsstücke und Vermögen behalten möchten.

Unsicher?

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Konten, Verträge und Post – aber ohne etwas zu entnehmen. Im Zweifel Anwalt oder Nachlassgericht fragen.

Die Frist: 6 Wochen ab Kenntnis

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Frist verpasst = Erbe angenommen. Läuft die 6-Wochen-Frist ab, ohne dass Sie ausschlagen, gilt das Erbe automatisch als angenommen – inklusive aller Schulden. Handeln Sie deshalb zügig.

Ablauf: So schlagen Sie das Erbe aus

  1. Überblick verschaffen – ohne etwas zu entnehmen

    Post und Unterlagen sichten, um Vermögen und Schulden grob einzuschätzen. Nichts aus der Wohnung mitnehmen.

  2. Zum Nachlassgericht (Amtsgericht)

    Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Die Ausschlagung erklären Sie dort zur Niederschrift oder per notariell beglaubigter Erklärung.

  3. Fristgerecht erklären (6 Wochen)

    Die Erklärung muss innerhalb der Frist beim Gericht eingehen – nicht nur abgeschickt sein.

  4. Nächste Erben informieren

    Mit Ihrer Ausschlagung rückt der nächste Erbe nach. Informieren Sie Angehörige, damit auch sie rechtzeitig entscheiden können.

Was kostet die Ausschlagung des Erbes?

Die Ausschlagung selbst ist günstig. Es fallen nur Gerichts- bzw. Notargebühren an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten – bei überschuldetem Nachlass ist es der Mindestwert.

PostenKosten (ca.)
Ausschlagung beim Nachlassgerichtab ca. 30 €
Beglaubigung beim Notarca. 30–60 €
Bei höherem Nachlasswertnach Wert gestaffelt

Verglichen mit einer Räumung (mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro) oder gar der Haftung für Schulden ist die Ausschlagung also sehr preiswert.

Erbe ausgeschlagen – wer räumt dann die Wohnung?

Nach Ihrer Ausschlagung sind Sie raus – weder Räumung noch Kosten sind Ihre Sache. Zuständig ist dann:

Der nächste Erbe

Mit Ihrer Ausschlagung rückt die nächste Person der Erbfolge nach. Nimmt sie an, muss sie räumen und zahlen.

Der Nachlasspfleger

Schlagen alle aus oder ist kein Erbe auffindbar, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der die Auflösung organisiert – aus dem Nachlass.

Der Vermieter / das Land

Reicht der Nachlass nicht, bleibt der Vermieter teils auf den Räumungskosten sitzen. Gibt es gar keine Erben, fällt der Nachlass an das Bundesland (Fiskuserbrecht).

Schlüssel: Geben Sie dem Vermieter nach der Ausschlagung schriftlich Bescheid, dass Sie ausgeschlagen haben. Übernehmen Sie keine Räumung „aus Gefälligkeit" – das könnte als Annahme gewertet werden.

Wenn Sie das Erbe annehmen: Was kostet die Räumung?

Entscheiden Sie sich gegen die Ausschlagung, müssen Sie die Wohnung räumen (lassen). Die Kosten richten sich nach Größe und Füllmenge:

WohnungKosten (ca.)
1 Zimmer / Apartment300–800 €
2–3 Zimmer800–2.500 €
4 Zimmer / Haus1.500–4.000 €
Sehr voll / Messiebis 8.000 €+

Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung nach Todesfall – dort finden Sie auch einen Kosten-Rechner.

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Kein Rechtsrat: Dieser Ratgeber bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei überschuldetem Nachlass oder komplizierten Erbfällen sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht oder das Nachlassgericht hinzuziehen.

Häufige Fragen zur Erbausschlagung

Muss ich die Wohnung räumen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Nein. Mit der wirksamen Ausschlagung entfällt jede Pflicht zur Räumung und zur Kostenübernahme. Zuständig wird der nächste Erbe oder ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger.

Erbe ausgeschlagen – wer räumt dann die Wohnung?

Der nächste Erbe in der Erbfolge, oder – wenn alle ausschlagen – ein Nachlasspfleger, der die Wohnung auf Kosten des Nachlasses räumt. Reicht der Nachlass nicht, trägt teils der Vermieter die Kosten.

Darf ich die Wohnung betreten, wenn ich ausschlagen will?

Das reine Betreten (z. B. zum Sichten der Post oder mit dem Vermieter) ist meist unkritisch. Riskant ist das Entnehmen oder Benutzen von Gegenständen – das kann als Annahme des Erbes gelten. Im Zweifel vorher rechtlich klären.

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung. Bei Auslandsbezug sechs Monate. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen.

Was kostet es, das Erbe auszuschlagen?

Die Erklärung beim Nachlassgericht kostet bei überschuldetem Nachlass ab ca. 30 Euro, eine notarielle Beglaubigung ca. 30–60 Euro. Bei höherem Nachlasswert steigen die Gebühren gestaffelt.

Was passiert mit den Schulden, wenn ich ausschlage?

Mit der Ausschlagung haften Sie nicht mehr für die Schulden des Verstorbenen. Die Verantwortung geht auf den nächsten Erben über. Schlagen alle aus, haftet niemand aus der Familie.

Kann ich einzelne Gegenstände behalten und trotzdem ausschlagen?

Nein. Wer Gegenstände von Wert an sich nimmt, nimmt das Erbe damit an – eine Ausschlagung ist dann ausgeschlossen. Reine Erinnerungsstücke ohne Vermögenswert werden in der Praxis oft toleriert, sind aber ein Risiko. Klären Sie das vorab.

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