Fair. Lokal. Deutschlandweit.
Als Auftraggeber anmeldenerst mal ohne Auftrag Als Handwerker anmeldenJetzt Vorteile entdecken

Entrümpelung steuerlich absetzbar: So holen Sie 20 % zurück

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung

Ja, eine Entrümpelung ist steuerlich absetzbar. Über § 35a EStG erstattet Ihnen das Finanzamt 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten – als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 4.000 € pro Jahr. Absetzbar ist der Arbeitslohn, nicht das Material oder die reinen Entsorgungsgebühren. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und Zahlung per Überweisung. Über AuftragsGlück finden Sie deutschlandweit geprüfte Firmen, die genau solche Rechnungen ausstellen.

20 %
der Arbeitskosten zurück
4.000 €
max. pro Jahr (haushaltsnah)
§ 35a
EStG als Grundlage
Überweisung
Pflicht – keine Barzahlung
Ohne Überweisung kein Steuerabzug: Das Finanzamt erkennt nur Beträge an, die Sie per Banküberweisung bezahlt haben und für die eine Rechnung vorliegt. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt – auch nicht mit Quittung.

Steuer-Ersparnis-Rechner

Tragen Sie den Arbeitskosten-Anteil Ihrer Entrümpelungsrechnung ein (steht als eigener Posten auf der Rechnung) – Sie sehen sofort, wie viel Sie über § 35a zurückbekommen können.

Mögliche Steuererstattung (20 %)
300 Euro
20 % von 1.500 € Arbeitskosten

Hinweis: unverbindliche Beispielrechnung. Der Höchstbetrag gilt pro Jahr und Haushalt. Jetzt Entrümpelungsfirma mit ordentlicher Rechnung finden →

Was ist bei der Entrümpelung absetzbar – und was nicht?

Absetzbar ist immer nur der Lohnanteil (Arbeits- und Fahrtkosten, auch Maschineneinsatz). Material und reine Entsorgungs-/Deponiegebühren zählen nicht. Bitten Sie die Firma daher, den Arbeitslohn getrennt auf der Rechnung auszuweisen.

PostenAbsetzbar?
Arbeitslohn / Arbeitszeit✓ Ja (20 %)
Anfahrt / Fahrtkosten✓ Ja
Maschinen- & Gerätekosten✓ Ja
Entsorgungs- / Deponiegebühren✗ Nein
Material (z. B. Container)✗ Nein
Tipp: Ein Festpreis ohne Aufschlüsselung hilft dem Finanzamt nicht. Fragen Sie vorab, ob der Arbeitskostenanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen wird – seriöse Firmen machen das problemlos.

Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

§ 35a EStG kennt zwei Töpfe. Für eine Entrümpelung ist meist der erste relevant:

Haushaltsnahe Dienstleistung

20 %, bis 4.000 € pro Jahr. Dazu zählen Tätigkeiten, die üblicherweise im Haushalt anfallen – Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Reinigung, Gartenpflege.

Handwerkerleistung

20 %, bis 1.200 € pro Jahr. Für Renovierung, Reparatur und Modernisierung. Beide Töpfe lassen sich im selben Jahr kombinieren.

Voraussetzungen auf einen Blick

1. Ordentliche Rechnung

Mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn. Heben Sie die Rechnung mindestens zwei Jahre auf.

2. Zahlung per Überweisung

Der Kontoauszug ist Ihr Nachweis. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

3. Eigener Haushalt / selbst genutzt

Die Leistung muss in Ihrem Haushalt (auch Zweitwohnung, teils Wohnung von Angehörigen) in der EU/EWR erbracht werden.

So tragen Sie die Entrümpelung in die Steuererklärung ein

In der Steuererklärung gibt es dafür die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort tragen Sie den Arbeitskostenanteil ein – als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung. Das Finanzamt zieht die 20 % direkt von Ihrer Steuerschuld ab (nicht nur vom Einkommen) – die Ersparnis kommt also 1:1 bei Ihnen an.

Rechenbeispiel: Kostet die Entrümpelung 2.500 € und entfallen davon 1.500 € auf Arbeitslohn, bekommen Sie 20 % = 300 € direkt von der Steuer zurück.

Sonderfälle: Erbfall & vermietete Immobilie

Wohnungsauflösung nach Todesfall

Räumen die Erben die selbst mitgenutzte oder übernommene Wohnung, kann § 35a greifen. Bei reinem Nachlass ohne eigenen Haushaltsbezug ist die Lage komplizierter – im Zweifel Steuerberater fragen. Mehr: Wohnungsauflösung nach Todesfall.

Vermietete Immobilie

Entrümpeln Sie eine vermietete Wohnung, sind die Kosten in der Regel als Werbungskosten bei den Mieteinkünften absetzbar – oft sogar vollständig, nicht nur zu 20 %.

Entrümpelungsfirma mit ordentlicher Rechnung finden

Über AuftragsGlück vergleichen Sie kostenlos geprüfte Firmen, die den Arbeitslohn sauber ausweisen – damit Ihr Steuerabzug klappt. Deutschlandweit.

Jetzt kostenlos Angebote erhalten
Keine Steuerberatung: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe der Abzug in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung sind 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, bis zu 4.000 Euro pro Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn und Zahlung per Überweisung.

Wie viel bekomme ich zurück?

20 Prozent des Arbeitskostenanteils. Bei 1.500 Euro Arbeitslohn sind das 300 Euro, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro Erstattung pro Jahr (haushaltsnahe Dienstleistung).

Sind auch die Entsorgungskosten absetzbar?

Nein. Reine Entsorgungs- und Deponiegebühren sowie Material zählen nicht. Absetzbar ist nur der Lohnanteil, also Arbeitszeit, Anfahrt und Maschineneinsatz.

Muss der Arbeitslohn getrennt auf der Rechnung stehen?

Ja, das ist entscheidend. Ohne getrennt ausgewiesenen Arbeitslohn erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an. Fragen Sie die Firma vorab – seriöse Anbieter weisen das problemlos aus.

Kann ich bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein. Nur per Überweisung bezahlte Rechnungen werden anerkannt – der Kontoauszug ist der Nachweis. Barzahlung, auch mit Quittung, ist nicht absetzbar.

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" – als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung. Die 20 % werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Ist die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall absetzbar?

Häufig ja, wenn ein Haushaltsbezug besteht. Bei reinem Nachlass ohne eigenen Haushalt ist die Lage komplizierter. Im Zweifel den Steuerberater fragen.

Entrümpelung beauftragen – deutschlandweit & steuerfähig

Kostenlos Festpreis-Angebote geprüfter Firmen vergleichen, die den Arbeitslohn sauber ausweisen.

Passende Ratgeber & Leistungen

Entrümpelung Kosten Haushaltsauflösung Kosten Wohnungsauflösung nach Todesfall Keller entrümpeln Entrümpelung beauftragen

Entrümpelung in Ihrer Stadt

Berlin Hamburg München Köln Frankfurt Stuttgart Dortmund Leipzig
Alle Städte anzeigen