Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie immer ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen, alle Mängel mit Fotos dokumentieren, alle Zählerstände ablesen und sämtliche Schlüssel übergeben. Das Protokoll schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten über die Kaution. Nehmen Sie einen Zeugen mit und unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn alles korrekt erfasst ist.
Die Wohnungsübergabe ist einer der wichtigsten Termine beim Umzug – und gleichzeitig eine häufige Quelle für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Ein sorgfältig erstelltes Übergabeprotokoll ist der beste Schutz für Ihre Kaution. Hier finden Sie eine vollständige Checkliste, Tipps zur Vorbereitung und Ihre Rechte als Mieter.
Wichtig: Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Werden Mängel aufgeführt, die Sie nicht verursacht haben, notieren Sie Ihren Widerspruch direkt im Protokoll. Sie müssen nichts unterschreiben, was nicht stimmt.
Lesen Sie bei der Übergabe alle Zählerstände gemeinsam ab und notieren Sie diese im Protokoll. Das betrifft Strom, Gas, Wasser und ggf. Fernwärme. Fotografieren Sie die Zähler zusätzlich. Melden Sie die Zählerstände anschließend an Ihren Energieversorger, um eine saubere Endabrechnung zu erhalten.
Der Vermieter hat nach dem Auszug eine angemessene Prüfungsfrist. In der Regel liegt diese bei 3 bis 6 Monaten. Für die Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag zurückbehalten, bis die Abrechnung erstellt ist (maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).
Nur bei berechtigten Forderungen: nicht gezahlte Miete, Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder ausstehende Nebenkosten. Normale Abnutzung (z. B. Laufspuren im Teppich, verblasste Farbe, leichte Gebrauchsspuren) ist kein Grund für einen Abzug.
Tipp: Fordern Sie die Kaution nach 6 Monaten schriftlich zurück, falls der Vermieter sich nicht meldet. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtreaktion können Sie einen Anwalt oder die Mieterberatung einschalten.
Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen, doch nicht alle sind rechtswirksam. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind starre Renovierungsfristen (z. B. „alle 3 Jahre") unwirksam. Auch eine Klausel, die den Mieter zur Renovierung bei Auszug verpflichtet, obwohl die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, ist unwirksam.
Im Zweifel: Lassen Sie Ihren Mietvertrag vor der Übergabe von einer Mieterberatung prüfen. Das kostet meist nur die Mitgliedsgebühr eines Mietervereins (40–80 Euro pro Jahr) und kann Ihnen Hunderte Euro an unnötigen Renovierungskosten sparen.
| Leistung | Kosten | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Wohnung besenrein reinigen (selbst) | 0 € | Mieter |
| Professionelle Endreinigung | 150–400 € | Mieter (freiwillig) |
| Wände streichen (wenn wirksam vereinbart) | 200–800 € | Mieter |
| Bohrlöcher schließen | 20–50 € (Material) | Mieter |
| Schäden reparieren lassen | individuell | Mieter (bei Verschulden) |
| Schlüssel nachmachen lassen | 15–50 € pro Schlüssel | Mieter (bei Verlust) |
| Sicherheitsschlüssel nachmachen | 50–150 € pro Schlüssel | Mieter (bei Verlust) |
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Kostenlos Angebote erhaltenBesenrein bedeutet, dass die Wohnung grob gereinigt ist: Böden gefegt oder gesaugt, grobe Verschmutzungen entfernt, Sanitäranlagen gereinigt. Es ist keine Grundreinigung erforderlich. Spinnweben, leichte Staubschichten und normale Gebrauchsspuren sind akzeptabel.
Es gibt keine Pflicht, aber es ist dringend empfohlen. Sind Sie nicht anwesend, riskieren Sie, dass Mängel dokumentiert werden, denen Sie nicht widersprechen konnten. Im Notfall können Sie eine Vertrauensperson mit Vollmacht schicken.
Ohne Übergabeprotokoll haben Sie als Mieter ein Beweisproblem, wenn der Vermieter später Schäden reklamiert und die Kaution einbehält. Besteht der Vermieter auf kein Protokoll, erstellen Sie selbst eines, fotografieren alles und lassen es sich von einem Zeugen bestätigen.
Nein. Normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten. Dazu gehören: leichte Verfärbungen an Wänden, Laufspuren auf Teppichboden, kleine Kratzer an Türrahmen oder leichte Kalkflecken. Nur echte Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, dürfen von der Kaution abgezogen werden.
Die Rechtsprechung sieht eine angemessene Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten vor. Für offene Nebenkosten darf der Vermieter einen angemessenen Betrag bis zur nächsten Abrechnung einbehalten. Spätestens nach 12 Monaten sollte die komplette Kaution zurückgezahlt sein.