Wohnungsübergabe Checkliste 2026 – Übergabeprotokoll, Mängel und Kaution

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie immer ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen, alle Mängel mit Fotos dokumentieren, alle Zählerstände ablesen und sämtliche Schlüssel übergeben. Das Protokoll schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten über die Kaution. Nehmen Sie einen Zeugen mit und unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn alles korrekt erfasst ist.

Die Wohnungsübergabe ist einer der wichtigsten Termine beim Umzug – und gleichzeitig eine häufige Quelle für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Ein sorgfältig erstelltes Übergabeprotokoll ist der beste Schutz für Ihre Kaution. Hier finden Sie eine vollständige Checkliste, Tipps zur Vorbereitung und Ihre Rechte als Mieter.

Checkliste: Vor der Wohnungsübergabe erledigen

Wohnung vorbereiten

  • Wohnung komplett räumen – alle Räume, Keller, Dachboden, Garage
  • Wohnung gründlich reinigen (besenrein reicht, sofern im Mietvertrag nichts anderes steht)
  • Alle Bohrlöcher schließen und Wände ausbessern (nur wenn mietvertraglich vereinbart)
  • Schönheitsreparaturen durchführen (nur wenn Klausel wirksam ist – im Zweifel prüfen lassen)
  • Alle eigenen Einbauten entfernen oder mit Vermieter Verbleib vereinbaren
  • Küche reinigen: Backofen, Herd, Dunstabzugshaube, Kühlschrank abtauen
  • Bad reinigen: Fugen, Armaturen, Toilette, Fliesen
  • Fenster putzen (nicht zwingend, macht aber guten Eindruck)

Dokumente und Schlüssel

  • Alle Schlüssel zusammensuchen (Haustür, Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage)
  • Einzugsprotokoll als Vergleich bereitlegen (falls vorhanden)
  • Mietvertrag bereithalten (Klauseln zu Schönheitsreparaturen prüfen)
  • Fotos der Wohnung vor der Übergabe machen (mit Datum)
  • Zeugen organisieren (Freund, Familienmitglied)

Checkliste: Während der Übergabe prüfen

Raum für Raum durchgehen

  • Wände und Decken: Risse, Flecken, Löcher, Farbe
  • Böden: Kratzer, Beschädigungen, lose Fliesen
  • Fenster: Funktionsfähig, dicht, Glas unbeschädigt
  • Türen: Schließen korrekt, Schlösser funktionieren
  • Elektrik: Steckdosen, Lichtschalter, Lampen
  • Heizung: Alle Heizkörper funktionieren
  • Sanitär: Wasserhähne, Toilette, Dusche, Abflüsse
  • Küche: Geräte funktionieren, keine Beschädigungen

Im Übergabeprotokoll festhalten

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Namen aller Anwesenden
  • Zählerstände: Strom, Gas, Wasser, Heizung
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Zustand jedes Raumes (Wände, Boden, Fenster, Türen)
  • Alle vorhandenen Mängel detailliert beschreiben
  • Fotos aller Mängel als Anlage zum Protokoll
  • Vereinbarungen über offene Punkte (z. B. Nachbesserung bis Datum X)
  • Unterschrift von Mieter und Vermieter

Wichtig: Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Werden Mängel aufgeführt, die Sie nicht verursacht haben, notieren Sie Ihren Widerspruch direkt im Protokoll. Sie müssen nichts unterschreiben, was nicht stimmt.

Zählerstände richtig ablesen

Lesen Sie bei der Übergabe alle Zählerstände gemeinsam ab und notieren Sie diese im Protokoll. Das betrifft Strom, Gas, Wasser und ggf. Fernwärme. Fotografieren Sie die Zähler zusätzlich. Melden Sie die Zählerstände anschließend an Ihren Energieversorger, um eine saubere Endabrechnung zu erhalten.

Kaution zurückbekommen – Ihre Rechte

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Der Vermieter hat nach dem Auszug eine angemessene Prüfungsfrist. In der Regel liegt diese bei 3 bis 6 Monaten. Für die Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag zurückbehalten, bis die Abrechnung erstellt ist (maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Nur bei berechtigten Forderungen: nicht gezahlte Miete, Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder ausstehende Nebenkosten. Normale Abnutzung (z. B. Laufspuren im Teppich, verblasste Farbe, leichte Gebrauchsspuren) ist kein Grund für einen Abzug.

Tipp: Fordern Sie die Kaution nach 6 Monaten schriftlich zurück, falls der Vermieter sich nicht meldet. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtreaktion können Sie einen Anwalt oder die Mieterberatung einschalten.

Schönheitsreparaturen – Muss ich renovieren?

Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen, doch nicht alle sind rechtswirksam. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind starre Renovierungsfristen (z. B. „alle 3 Jahre") unwirksam. Auch eine Klausel, die den Mieter zur Renovierung bei Auszug verpflichtet, obwohl die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, ist unwirksam.

Im Zweifel: Lassen Sie Ihren Mietvertrag vor der Übergabe von einer Mieterberatung prüfen. Das kostet meist nur die Mitgliedsgebühr eines Mietervereins (40–80 Euro pro Jahr) und kann Ihnen Hunderte Euro an unnötigen Renovierungskosten sparen.

Kosten, die bei der Wohnungsübergabe entstehen können

LeistungKostenWer zahlt?
Wohnung besenrein reinigen (selbst)0 €Mieter
Professionelle Endreinigung150–400 €Mieter (freiwillig)
Wände streichen (wenn wirksam vereinbart)200–800 €Mieter
Bohrlöcher schließen20–50 € (Material)Mieter
Schäden reparieren lassenindividuellMieter (bei Verschulden)
Schlüssel nachmachen lassen15–50 € pro SchlüsselMieter (bei Verlust)
Sicherheitsschlüssel nachmachen50–150 € pro SchlüsselMieter (bei Verlust)

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Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

Was bedeutet „besenrein"?

Besenrein bedeutet, dass die Wohnung grob gereinigt ist: Böden gefegt oder gesaugt, grobe Verschmutzungen entfernt, Sanitäranlagen gereinigt. Es ist keine Grundreinigung erforderlich. Spinnweben, leichte Staubschichten und normale Gebrauchsspuren sind akzeptabel.

Muss ich bei der Übergabe anwesend sein?

Es gibt keine Pflicht, aber es ist dringend empfohlen. Sind Sie nicht anwesend, riskieren Sie, dass Mängel dokumentiert werden, denen Sie nicht widersprechen konnten. Im Notfall können Sie eine Vertrauensperson mit Vollmacht schicken.

Was passiert, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wird?

Ohne Übergabeprotokoll haben Sie als Mieter ein Beweisproblem, wenn der Vermieter später Schäden reklamiert und die Kaution einbehält. Besteht der Vermieter auf kein Protokoll, erstellen Sie selbst eines, fotografieren alles und lassen es sich von einem Zeugen bestätigen.

Kann der Vermieter die Kaution wegen normaler Abnutzung einbehalten?

Nein. Normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten. Dazu gehören: leichte Verfärbungen an Wänden, Laufspuren auf Teppichboden, kleine Kratzer an Türrahmen oder leichte Kalkflecken. Nur echte Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, dürfen von der Kaution abgezogen werden.

Wie lange hat der Vermieter, um die Kaution zurückzuzahlen?

Die Rechtsprechung sieht eine angemessene Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten vor. Für offene Nebenkosten darf der Vermieter einen angemessenen Betrag bis zur nächsten Abrechnung einbehalten. Spätestens nach 12 Monaten sollte die komplette Kaution zurückgezahlt sein.

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