Schädlingsbekämpfer Kosten 2026 – Was kostet ein Kammerjäger?

Ein Kammerjäger kostet je nach Schädlingsart zwischen 100 und 600 Euro. Ein Wespennest entfernen kostet ab 100 Euro, die Bekämpfung von Ratten 150–550 Euro und Bettwanzen 300–600 Euro. Der Stundensatz liegt bei 100–150 Euro. Mehrere Einsätze können bei hartnäckigem Befall nötig sein.

Ob Wespen auf dem Balkon, Ratten im Keller oder Bettwanzen im Schlafzimmer – wenn Schädlinge auftauchen, muss es oft schnell gehen. Doch in der Panik sollten Sie nicht den erstbesten Kammerjäger nehmen. Hier erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wie Sie seriöse Anbieter erkennen und wer die Rechnung zahlt.

Kammerjäger Kosten nach Schädlingsart

SchädlingKosten (typisch)Anzahl Einsätze
Wespennest entfernen100–250 €1 Einsatz
Hornissennest entfernen150–300 €1 Einsatz (Genehmigung nötig)
Ameisen100–200 €1–2 Einsätze
Mäuse150–250 €1–3 Einsätze
Ratten150–550 €2–4 Einsätze
Kakerlaken / Schaben200–400 €2–3 Einsätze
Bettwanzen300–600 €2–3 Einsätze
Flöhe150–300 €1–2 Einsätze
Motten100–200 €1–2 Einsätze
Marder (Vergrämung)200–500 €1–2 Einsätze
Holzschädlingeab 600 €individuell

Wichtig – Schnell handeln: Je früher Sie einen Kammerjäger rufen, desto günstiger wird es. Ein kleiner Befall lässt sich mit weniger Aufwand beseitigen als eine großflächige Plage, die sich über Wochen ausgebreitet hat.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Der Endpreis einer Schädlingsbekämpfung setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

1. Stundenlohn des Kammerjägers

Der Branchenstandard liegt bei 100 bis 150 Euro pro Stunde. Dies ist in der Regel die größte Kostenposition. Die Arbeitszeit hängt vom Befall und der Zugänglichkeit ab.

2. Materialkosten

Giftstoffe, Fallen, Sprühgeräte oder Wärmebehandlungsgeräte werden separat berechnet. Bei Bettwanzen kann eine Hitzebehandlung 100–150 Euro pro Einsatz kosten.

3. Anfahrtskosten

Die Anfahrt wird pro Kilometer oder als Pauschale berechnet. Wählen Sie einen Kammerjäger aus Ihrer Nähe, um diese Kosten gering zu halten.

Zuschläge: Für Einsätze am Wochenende, an Feiertagen oder nachts fallen Zuschläge von 25–75 % an. Planen Sie den Termin wenn möglich unter der Woche.

Wer zahlt den Kammerjäger – Mieter oder Vermieter?

In einer Mietwohnung gilt grundsätzlich: Der Vermieter muss für die Schädlingsbekämpfung aufkommen, wenn der Befall nicht durch den Mieter verursacht wurde. Das betrifft vor allem Ratten, Mäuse, Kakerlaken und Wespen, die über bauliche Mängel oder die Kanalisation eindringen.

Kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Befall selbst verursacht hat (z. B. durch unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder mangelnde Hygiene), muss der Mieter die Kosten tragen. Im Zweifelsfall: Informieren Sie zuerst den Vermieter und beauftragen Sie keinen Kammerjäger auf eigene Faust.

Seriösen Kammerjäger erkennen

Vorsicht vor Lockangeboten: Angebote unter 50 Euro für eine Schädlingsbekämpfung sind fast immer unseriös. Häufig kommen dann vor Ort drastische Aufschläge hinzu. Prüfen Sie Bewertungen und verlangen Sie vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

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Häufige Fragen zum Kammerjäger

Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?

Nein, davon ist dringend abzuraten. Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen nur von einem Fachmann umgesiedelt oder entfernt werden. Bei Hornissen ist sogar eine behördliche Genehmigung nötig. Das eigenmächtige Entfernen kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Wie schnell kommt ein Kammerjäger?

In dringenden Fällen bieten viele Schädlingsbekämpfer einen Notdienst an und sind innerhalb von 1–4 Stunden vor Ort. Für nicht akute Befälle vereinbaren Sie einen Termin innerhalb weniger Tage. Notdienst-Zuschläge betragen 25–75 % des regulären Preises.

Reicht ein einziger Einsatz des Kammerjägers?

Bei Wespennestern und leichtem Ameisenbefall genügt in der Regel ein Einsatz. Bei Ratten, Kakerlaken und besonders bei Bettwanzen sind fast immer 2–3 Folgeeinsätze nötig, um den Befall vollständig zu beseitigen und Nachkommen zu eliminieren.

Zahlt die Hausratversicherung den Kammerjäger?

In der Regel nein. Die Hausratversicherung zahlt nur bei plötzlichen Schäden am Hausrat. Vorbeugende Schädlingsbekämpfung oder die Beseitigung eines Befalls ist normalerweise nicht abgedeckt. Prüfen Sie dennoch Ihre Police auf Sonderklauseln.

Wie kann ich Schädlingsbefall vorbeugen?

Lebensmittel luftdicht lagern, Müll regelmäßig entsorgen, Ritzen und Spalten abdichten, keine Essensreste offen stehen lassen und regelmäßig lüften. Im Garten: Komposthaufen geschlossen halten und stehendes Wasser vermeiden.

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