Ein Hausmeisterservice kostet für ein Mehrfamilienhaus zwischen 1 und 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Für ein Haus mit 500 m² Wohnfläche zahlen Sie monatlich 500 bis 1.500 Euro. Der Stundensatz einzelner Hausmeister liegt bei 20 bis 40 Euro. Die Kosten werden über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.
Ein Hausmeisterservice kümmert sich um die regelmäßigen Aufgaben rund um eine Wohnanlage oder Gewerbeimmobilie: Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Kleinreparaturen und Mülltonnenservice. Für Hausverwaltungen und Eigentümer ist der Hausmeisterdienst eine praktische Lösung, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und den Wert der Immobilie zu erhalten.
| Leistung | Kosten | Abrechnungsart |
|---|---|---|
| Komplettpaket (Reinigung + Garten + Winterdienst) | 1,00–3,00 €/m² Wohnfläche | Monatlich |
| Treppenhausreinigung | 50–200 € | Pro Monat (wöchentlich) |
| Winterdienst (Räum- und Streupflicht) | 50–150 € | Pro Monat (Wintersaison) |
| Gartenpflege (Rasenmähen, Hecke) | 80–250 € | Pro Monat (Saison) |
| Kleinreparaturen | 20–40 €/Std. | Nach Aufwand |
| Mülltonnenservice | 20–50 € | Pro Monat |
| Stundensatz Hausmeister | 20–40 € | Pro Stunde |
| Objekt | Wohnfläche | Monatliche Kosten | Kosten pro Wohneinheit |
|---|---|---|---|
| Kleines MFH (4 Parteien) | 300 m² | 300–600 € | 75–150 € |
| Mittleres MFH (8 Parteien) | 600 m² | 500–1.000 € | 60–125 € |
| Großes MFH (15 Parteien) | 1.200 m² | 800–2.000 € | 55–130 € |
| Wohnanlage (30+ Parteien) | 2.500+ m² | 1.500–4.000 € | 50–130 € |
Tipp: Pro Wohneinheit sinken die Kosten mit zunehmender Hausgröße. Größere Objekte sind effizienter zu betreuen, weshalb sich Hausmeisterservices besonders für Wohnanlagen lohnen.
Wöchentliches bis zweiwöchentliches Wischen der Treppenstufen und Flure, Geländer reinigen, Eingangstür und Briefkästen putzen, Fußmatten reinigen. Die häufigste Einzelleistung, die allein schon 50 bis 200 Euro pro Monat kostet.
Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen bei Schnee und Eis. Der Winterdienst ist gesetzlich vorgeschrieben (Verkehrssicherungspflicht). Kosten: 50 bis 150 Euro pro Monat während der Wintersaison (November–März), je nach Fläche.
Rasenmähen, Hecke schneiden, Laub entfernen, Beete pflegen und Bewässerung. Saisonabhängig von März bis November. Kosten: 80 bis 250 Euro pro Monat, je nach Gartengröße.
Glühbirnen wechseln, Türschlösser ölen, tropfende Wasserhähne reparieren, Türschilder erneuern, Briefkästen reparieren. Wird meist nach Aufwand abgerechnet: 20 bis 40 Euro pro Stunde plus Material.
Mülltonnen zur Straße stellen und zurückholen, Müllplatz sauber halten, Sperrmüll koordinieren. Kosten: 20 bis 50 Euro pro Monat.
Die Kosten des Hausmeisterservice sind nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV §2 Nr. 14) auf die Mieter umlagefähig. Voraussetzung ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Nicht umlagefähig sind Kosten für Verwaltungsaufgaben, Instandsetzungen (größere Reparaturen) und einmalige Sonderleistungen.
Wichtig für Mieter: Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung: Nur regelmäßig anfallende Hausmeisterkosten dürfen umgelegt werden. Einmalige Reparaturen oder Verwaltungskosten müssen vom Vermieter getragen werden.
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Kostenlos Angebote erhaltenNein, ein Hausmeisterservice ist keine Pflicht. Allerdings haben Eigentümer eine Verkehrssicherungspflicht (z. B. Winterdienst, Beleuchtung, sichere Wege). Diese muss entweder selbst oder durch einen Dienstleister erfüllt werden. In Mehrfamilienhäusern ist ein Hausmeisterservice daher die gängige Lösung.
Ein Hausmeister ist kein Handwerker. Größere Reparaturen an Heizung, Sanitär oder Elektrik dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden. Auch hoheitliche Aufgaben wie Hausverbote aussprechen oder Verträge schließen gehören nicht zu seinen Befugnissen.
Achten Sie auf Bewertungen, eine Betriebshaftpflichtversicherung, klare Leistungsverzeichnisse und transparente Preise. Ein Probevertrag über 3 Monate gibt Ihnen die Möglichkeit, die Qualität vor einem Jahresvertrag zu testen.
Nein, wenn der Mietvertrag die Umlage von Hausmeisterkosten als Nebenkosten vorsieht, müssen Mieter die Kosten anteilig tragen. Die Höhe muss allerdings angemessen sein und kann bei der Nebenkostenabrechnung geprüft werden.