Jede Handwerkerrechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Als Auftraggeber haben Sie das Recht auf eine detaillierte Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeitslohn, Material und Fahrtkosten. Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung müssen Sie nicht akzeptieren.
Typische Probleme: überhöhte Stundensätze, falsche Mengenangaben, nicht beauftragte Zusatzarbeiten oder Doppelberechnung von Kleinteilen. Mit unserer 8-Punkte-Checkliste prüfen Sie jede Rechnung in wenigen Minuten.
Name, Adresse und Steuernummer des Betriebs, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Nettobetrag, MwSt.-Satz und -Betrag, Bruttobetrag.
Wichtig für den Steuerbonus: Der Arbeitslohn muss separat ausgewiesen sein. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, wenn nur ein Pauschalbetrag steht.
Übliche Stundensätze 2026: Maler 40–55 €, Elektriker 50–70 €, Sanitär 50–75 €, Fliesenleger 45–65 €. Meisterbetriebe liegen am oberen Ende. Mehr als 80 €/Std. ist ungewöhnlich.
Vergleichen Sie die angegebenen Stunden mit der tatsächlichen Arbeitszeit. Ein Maler braucht ca. 30 min pro m² Wandfläche (Streichen), ein Fliesenleger ca. 1 Std. pro m².
Handwerker dürfen einen Materialaufschlag von 10–15 % auf den Einkaufspreis berechnen. Deutlich mehr ist unüblich. Vergleichen Sie Materialpreise im Baumarkt.
Anfahrtskosten von 20–50 € pro Einsatz sind üblich. Manche Betriebe berechnen auch km-Pauschalen (0,50–1,00 €/km). Wichtig: Die Anfahrt sollte nur einmal berechnet werden, nicht hin und zurück.
Prüfen Sie, ob alle Positionen im ursprünglichen Angebot oder Kostenvoranschlag enthalten waren. Zusatzarbeiten müssen vorher abgesprochen und genehmigt werden.
Bei einem Kostenvoranschlag darf die Rechnung max. 15–20 % darüber liegen (Toleranzgrenze). Bei einem Festpreis-Angebot darf die Rechnung gar nicht höher sein.
Steuerbonus nicht vergessen: Sie können 20 % des Arbeitslohns (inkl. Fahrtkosten und Maschinenkosten, ohne Material) als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen – max. 1.200 € pro Jahr. Deshalb ist die getrennte Ausweisung so wichtig.
| Problem | So erkennen Sie es | Ihr Recht |
|---|---|---|
| Aufgerundete Stunden | 8,5 Std. berechnet, aber nur 6 Std. gearbeitet | Nur tatsächliche Arbeitszeit zahlen |
| Doppelte Kleinteile | Schrauben, Dübel, Silikon extra berechnet | Kleinmaterial ist oft im Stundensatz enthalten |
| Überhöhter Materialaufschlag | Material 50 % über Baumarktpreis | 10–15 % Aufschlag ist üblich, mehr nicht |
| Nicht beauftragte Zusatzarbeiten | Positionen, die nicht besprochen waren | Muss nicht bezahlt werden ohne Auftrag |
| Pauschale ohne Aufschlüsselung | Nur ein Gesamtbetrag, keine Details | Detaillierte Rechnung verlangen |
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Jetzt Handwerker findenNein. Die Standard-Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Prüfen Sie die Rechnung in Ruhe. Wenn Sie Einwände haben, teilen Sie diese dem Betrieb schriftlich mit und zahlen Sie den unstrittigen Teil.
Schriftlich widersprechen und eine Aufschlüsselung verlangen. Zahlen Sie den Teil, den Sie für angemessen halten, und erklären Sie den Grund für die Kürzung. Im Streitfall hilft eine Handwerkskammer-Schlichtung oder ein Gutachter.
Ja, wenn es vorher vereinbart wurde. Übliche Anfahrtskosten: 20–50 € oder 0,50–1,00 €/km. Ohne Vereinbarung ist die Anfahrt im Stundensatz enthalten.
Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten – nicht aber Materialkosten. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden (Barzahlung wird nicht anerkannt). 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr.