Handwerker Rechnung prüfen – Checkliste, Pflichtangaben und Ihre Rechte

Jede Handwerkerrechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Als Auftraggeber haben Sie das Recht auf eine detaillierte Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeitslohn, Material und Fahrtkosten. Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung müssen Sie nicht akzeptieren.

Typische Probleme: überhöhte Stundensätze, falsche Mengenangaben, nicht beauftragte Zusatzarbeiten oder Doppelberechnung von Kleinteilen. Mit unserer 8-Punkte-Checkliste prüfen Sie jede Rechnung in wenigen Minuten.

8 Punkte
Prüf-Checkliste
§ 14 UStG
Pflichtangaben
20 %
Steuerbonus auf Lohn
30 Tage
Zahlungsfrist (Standard)

Die 8-Punkte-Checkliste

1. Pflichtangaben vorhanden?

Name, Adresse und Steuernummer des Betriebs, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Nettobetrag, MwSt.-Satz und -Betrag, Bruttobetrag.

2. Arbeitslohn und Material getrennt?

Wichtig für den Steuerbonus: Der Arbeitslohn muss separat ausgewiesen sein. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, wenn nur ein Pauschalbetrag steht.

3. Stundensätze realistisch?

Übliche Stundensätze 2026: Maler 40–55 €, Elektriker 50–70 €, Sanitär 50–75 €, Fliesenleger 45–65 €. Meisterbetriebe liegen am oberen Ende. Mehr als 80 €/Std. ist ungewöhnlich.

4. Arbeitsstunden plausibel?

Vergleichen Sie die angegebenen Stunden mit der tatsächlichen Arbeitszeit. Ein Maler braucht ca. 30 min pro m² Wandfläche (Streichen), ein Fliesenleger ca. 1 Std. pro m².

5. Materialpreise angemessen?

Handwerker dürfen einen Materialaufschlag von 10–15 % auf den Einkaufspreis berechnen. Deutlich mehr ist unüblich. Vergleichen Sie Materialpreise im Baumarkt.

6. Fahrtkosten berechtigt?

Anfahrtskosten von 20–50 € pro Einsatz sind üblich. Manche Betriebe berechnen auch km-Pauschalen (0,50–1,00 €/km). Wichtig: Die Anfahrt sollte nur einmal berechnet werden, nicht hin und zurück.

7. Nur beauftragte Leistungen?

Prüfen Sie, ob alle Positionen im ursprünglichen Angebot oder Kostenvoranschlag enthalten waren. Zusatzarbeiten müssen vorher abgesprochen und genehmigt werden.

8. Stimmt die Rechnung mit dem KV überein?

Bei einem Kostenvoranschlag darf die Rechnung max. 15–20 % darüber liegen (Toleranzgrenze). Bei einem Festpreis-Angebot darf die Rechnung gar nicht höher sein.

Steuerbonus nicht vergessen: Sie können 20 % des Arbeitslohns (inkl. Fahrtkosten und Maschinenkosten, ohne Material) als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen – max. 1.200 € pro Jahr. Deshalb ist die getrennte Ausweisung so wichtig.

Typische Tricks und Fehler auf Handwerkerrechnungen

ProblemSo erkennen Sie esIhr Recht
Aufgerundete Stunden8,5 Std. berechnet, aber nur 6 Std. gearbeitetNur tatsächliche Arbeitszeit zahlen
Doppelte KleinteileSchrauben, Dübel, Silikon extra berechnetKleinmaterial ist oft im Stundensatz enthalten
Überhöhter MaterialaufschlagMaterial 50 % über Baumarktpreis10–15 % Aufschlag ist üblich, mehr nicht
Nicht beauftragte ZusatzarbeitenPositionen, die nicht besprochen warenMuss nicht bezahlt werden ohne Auftrag
Pauschale ohne AufschlüsselungNur ein Gesamtbetrag, keine DetailsDetaillierte Rechnung verlangen

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Häufige Fragen zur Handwerkerrechnung

Muss ich die Rechnung sofort bezahlen?

Nein. Die Standard-Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Prüfen Sie die Rechnung in Ruhe. Wenn Sie Einwände haben, teilen Sie diese dem Betrieb schriftlich mit und zahlen Sie den unstrittigen Teil.

Was tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?

Schriftlich widersprechen und eine Aufschlüsselung verlangen. Zahlen Sie den Teil, den Sie für angemessen halten, und erklären Sie den Grund für die Kürzung. Im Streitfall hilft eine Handwerkskammer-Schlichtung oder ein Gutachter.

Darf der Handwerker die Anfahrt berechnen?

Ja, wenn es vorher vereinbart wurde. Übliche Anfahrtskosten: 20–50 € oder 0,50–1,00 €/km. Ohne Vereinbarung ist die Anfahrt im Stundensatz enthalten.

Was zählt für den Steuerbonus?

Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten – nicht aber Materialkosten. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden (Barzahlung wird nicht anerkannt). 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr.

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