Für energetische Sanierungen gibt es 2026 Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten. Die wichtigsten Fördergeber sind die KfW (Heizung, Komplettsanierung), das BAFA (Energieberatung) und das Finanzamt (Steuerbonus). Die Programme können teilweise kombiniert werden – aber nicht alle untereinander.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick: Welche Förderung gibt es wofür, wie hoch ist der Zuschuss, und was müssen Sie beachten? Die wichtigste Regel: Antrag immer VOR Beginn der Arbeiten stellen.
| Maßnahme | KfW-Zuschuss | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) | 30–70 % | 30.000 € | 21.000 € |
| Fassadendämmung (WDVS) | 15–20 % | 30.000 € | 6.000 € |
| Dach-/Geschossdeckendämmung | 15–20 % | 30.000 € | 6.000 € |
| Fenster austauschen | 15–20 % | 30.000 € | 6.000 € |
| Lüftungsanlage | 15–20 % | 30.000 € | 6.000 € |
| Komplettsanierung (Effizienzhaus) | 5–25 % | 120.000–150.000 € | 37.500 € |
| Barrierefreier Umbau | 10–12,5 % | 50.000 € | 6.250 € |
| Einbruchschutz | 10 % | 15.000 € | 1.500 € |
iSFP-Bonus: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt bei Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster) 5 % mehr Zuschuss. Der iSFP kostet nach Förderung nur 300–500 € und lohnt sich fast immer.
Direkter Zuschuss auf Ihr Konto. Antrag VOR Baubeginn über einen Energieeffizienz-Experten. Für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster). Beliebteste Option wegen hoher Zuschüsse.
20 % der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt). Kein Antrag nötig – einfach in der Steuererklärung. Nur für selbstgenutzte Immobilien. Nicht mit KfW kombinierbar.
20 % des Arbeitslohns absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Für ALLE Handwerkerleistungen (auch nicht-energetische). Gilt auch für Mieter. Nicht mit KfW oder §35c kombinierbar für dieselbe Maßnahme.
KfW-Förderung muss beantragt werden, bevor der Handwerker anfängt. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Ausnahme: Steuerbonus – hier reicht die Steuererklärung im Nachhinein.
Für KfW-Förderung bei Einzelmaßnahmen ist ein zugelassener Energieberater Pflicht. Er stellt den Antrag und bestätigt die fachgerechte Ausführung. Kosten: 300–500 € nach BAFA-Förderung.
KfW-Zuschuss und Steuerbonus (§35c) schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Aber: Verschiedene Maßnahmen können unterschiedlich gefördert werden (z. B. Heizung über KfW, Terrasse über §35a).
Die KfW-Töpfe werden jährlich neu befüllt und können ausgeschöpft sein. Wer früh im Jahr beantragt, hat die besten Chancen. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf der KfW-Website.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und erhalten Sie unverbindliche Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
Jetzt Handwerker findenJa. KfW-Zuschüsse gibt es auch für Vermieter (allerdings ohne Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus beim Heizungstausch). Der Steuerbonus §35c gilt nur für Selbstnutzer.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Aber: Sie können z. B. den Heizungstausch über KfW fördern und die Fenster über den Steuerbonus laufen lassen.
Für KfW-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster): ja. Für den Heizungstausch: nein (hier reicht die Fachunternehmererklärung). Für den Steuerbonus: ebenfalls eine Fachunternehmererklärung.
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Er kostet ca. 1.500–2.000 € (80 % BAFA-Förderung = 300–400 € Eigenanteil) und bringt 5 % mehr KfW-Zuschuss. Lohnt sich fast immer.