Förderungen für Sanierung 2026 – KfW, BAFA und Steuerbonus im Überblick

Für energetische Sanierungen gibt es 2026 Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten. Die wichtigsten Fördergeber sind die KfW (Heizung, Komplettsanierung), das BAFA (Energieberatung) und das Finanzamt (Steuerbonus). Die Programme können teilweise kombiniert werden – aber nicht alle untereinander.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick: Welche Förderung gibt es wofür, wie hoch ist der Zuschuss, und was müssen Sie beachten? Die wichtigste Regel: Antrag immer VOR Beginn der Arbeiten stellen.

bis 70 %
Zuschuss Heizungstausch
bis 20 %
Zuschuss Dämmung/Fenster
20 %
Steuerbonus alternativ
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Förderübersicht: Welche Maßnahme bekommt was?

MaßnahmeKfW-ZuschussMax. förderfähige KostenMax. Zuschuss
Heizungstausch (Wärmepumpe etc.)30–70 %30.000 €21.000 €
Fassadendämmung (WDVS)15–20 %30.000 €6.000 €
Dach-/Geschossdeckendämmung15–20 %30.000 €6.000 €
Fenster austauschen15–20 %30.000 €6.000 €
Lüftungsanlage15–20 %30.000 €6.000 €
Komplettsanierung (Effizienzhaus)5–25 %120.000–150.000 €37.500 €
Barrierefreier Umbau10–12,5 %50.000 €6.250 €
Einbruchschutz10 %15.000 €1.500 €

iSFP-Bonus: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt bei Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster) 5 % mehr Zuschuss. Der iSFP kostet nach Förderung nur 300–500 € und lohnt sich fast immer.

Die 3 Förderwege im Detail

KfW-Zuschuss (BEG)

Direkter Zuschuss auf Ihr Konto. Antrag VOR Baubeginn über einen Energieeffizienz-Experten. Für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster). Beliebteste Option wegen hoher Zuschüsse.

Steuerbonus (§35c EStG)

20 % der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt). Kein Antrag nötig – einfach in der Steuererklärung. Nur für selbstgenutzte Immobilien. Nicht mit KfW kombinierbar.

Handwerkerbonus (§35a EStG)

20 % des Arbeitslohns absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Für ALLE Handwerkerleistungen (auch nicht-energetische). Gilt auch für Mieter. Nicht mit KfW oder §35c kombinierbar für dieselbe Maßnahme.

Die goldenen Regeln der Sanierungsförderung

Regel 1: Antrag VOR Baubeginn

KfW-Förderung muss beantragt werden, bevor der Handwerker anfängt. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Ausnahme: Steuerbonus – hier reicht die Steuererklärung im Nachhinein.

Regel 2: Energieeffizienz-Experte einbinden

Für KfW-Förderung bei Einzelmaßnahmen ist ein zugelassener Energieberater Pflicht. Er stellt den Antrag und bestätigt die fachgerechte Ausführung. Kosten: 300–500 € nach BAFA-Förderung.

Regel 3: Nicht alles ist kombinierbar

KfW-Zuschuss und Steuerbonus (§35c) schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Aber: Verschiedene Maßnahmen können unterschiedlich gefördert werden (z. B. Heizung über KfW, Terrasse über §35a).

Regel 4: Fördermittel sind begrenzt

Die KfW-Töpfe werden jährlich neu befüllt und können ausgeschöpft sein. Wer früh im Jahr beantragt, hat die besten Chancen. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf der KfW-Website.

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Häufige Fragen zur Sanierungsförderung

Bekomme ich Förderung als Vermieter?

Ja. KfW-Zuschüsse gibt es auch für Vermieter (allerdings ohne Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus beim Heizungstausch). Der Steuerbonus §35c gilt nur für Selbstnutzer.

Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Aber: Sie können z. B. den Heizungstausch über KfW fördern und die Fenster über den Steuerbonus laufen lassen.

Brauche ich immer einen Energieberater?

Für KfW-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster): ja. Für den Heizungstausch: nein (hier reicht die Fachunternehmererklärung). Für den Steuerbonus: ebenfalls eine Fachunternehmererklärung.

Was ist ein iSFP und lohnt er sich?

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Er kostet ca. 1.500–2.000 € (80 % BAFA-Förderung = 300–400 € Eigenanteil) und bringt 5 % mehr KfW-Zuschuss. Lohnt sich fast immer.

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