Eine Baumfällung kostet je nach Höhe und Aufwand zwischen 300 und 8.000 Euro. Kleine Bäume bis 10 Meter kosten 300–800 Euro, mittlere Bäume (10–20 m) 800–2.500 Euro und große Bäume über 20 Meter ab 2.500 Euro. Dazu kommen Genehmigungsgebühren (25–150 Euro), Wurzelentfernung (200–800 Euro) und Entsorgungskosten.
Ein Baum muss gefällt werden – wegen Sturmschaden, Baufälligkeit, zu viel Schatten oder Bauvorhaben. Doch Baumfällung ist keine einfache Sache: In Deutschland stehen viele Bäume unter Schutz, es gibt Fällverbote und Genehmigungspflichten. Hier erfahren Sie, was eine Baumfällung kostet, wann Sie eine Genehmigung brauchen und wie Sie legal und günstig vorgehen.
| Baumhöhe | Einfache Fällung | Schwierige Fällung (beengt) |
|---|---|---|
| Bis 5 m (kleiner Baum) | 200–500 € | 400–800 € |
| 5–10 m | 300–800 € | 600–1.500 € |
| 10–15 m | 800–1.500 € | 1.200–2.500 € |
| 15–20 m | 1.200–2.000 € | 2.000–4.000 € |
| 20–25 m | 2.000–3.500 € | 3.500–6.000 € |
| Über 25 m | 3.000–5.000 € | 5.000–8.000 € |
Einfache Fällung: Baum steht frei, kann in eine Richtung fallen, keine Hindernisse. Schwierige Fällung: Beengte Verhältnisse (Garten, Nähe zu Gebäuden), Baum muss stückweise per Seilklettertechnik abgetragen werden.
| Zusatzleistung | Kosten |
|---|---|
| Fällgenehmigung | 25–150 € |
| Baumstumpf fräsen | 100–400 € |
| Wurzel komplett entfernen | 200–800 € |
| Grünschnitt entsorgen | 100–300 € |
| Stammholz entsorgen | oft kostenlos (Abnehmer) |
| Baumkletterer (Seilklettertechnik) | ca. 200 €/Stunde |
| Hebebühne / Kran | ab 100 €/Tag |
| Verkehrssicherung (Straße) | 150–500 € |
In den meisten Gemeinden ist eine Fällgenehmigung erforderlich, wenn der Baum einen bestimmten Stammumfang überschreitet. Die Grenzwerte variieren je nach Bundesland und Kommune, liegen aber meist bei 60 bis 80 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe.
Fällverbot beachten: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen laut Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten (Vogelschutz). Ausnahmen gelten für Obstbäume und Bäume in Hausgärten, sofern keine Nester vorhanden sind. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Wenden Sie sich an das Grünflächenamt oder die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde. Sie benötigen: Lageplan des Grundstücks, Fotos des Baums, Angabe der Baumart und des Stammumfangs sowie eine Begründung für die Fällung. Die Bearbeitungszeit beträgt 2–6 Wochen, die Gebühr 25 bis 150 Euro.
Die günstigste Zeit für eine Baumfällung ist der Winter (Oktober bis Februar). In dieser Zeit sind Laubbäume kahl, was die Arbeit erleichtert und beschleunigt. Zudem ist außerhalb der Vegetationsperiode keine Rücksicht auf nistende Vögel nötig. Ein weiterer Vorteil: Viele Betriebe haben im Winter weniger Aufträge und bieten Rabatte von bis zu 30 Prozent.
Vergleichen Sie kostenlos Angebote von Baumpflegern und Gartenbauern in Ihrer Nähe.
Kostenlos Angebote erhaltenNicht ohne Weiteres. In den meisten Gemeinden besteht eine Genehmigungspflicht für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (meist 60–80 cm). Obstbäume und sehr kleine Bäume sind oft ausgenommen. Zwischen März und September gilt zudem ein gesetzliches Fällverbot. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie einen Baum fällen.
Einen Baumstumpf ausfräsen kostet 100 bis 400 Euro, je nach Durchmesser und Zugänglichkeit. Die komplette Wurzelentfernung mit Bagger kostet 200 bis 800 Euro. Alternativ können Sie den Stumpf mit Kompost bedecken und natürlich verrotten lassen – das dauert jedoch 5–10 Jahre.
Die Baumfällung ist Sache des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden, da es sich nicht um regelmäßige Betriebskosten handelt. Lediglich die laufende Baumpflege (Schnitt) ist als Gartenpflege umlagefähig.
Ein kleiner Baum (bis 10 m) ist in 1–3 Stunden gefällt und entsorgt. Bei mittleren Bäumen sollten Sie einen halben Tag einplanen. Große Bäume, die per Seilklettertechnik stückweise abgetragen werden müssen, können 1–2 Tage dauern.
Fällt ein Baum durch Sturm auf Ihr Haus, zahlt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur und meist auch die Beseitigung des Baums. Fällt der Baum auf das Auto, greift die Teilkaskoversicherung. Für die reine Beseitigung eines umgestürzten Baums ohne Gebäudeschaden gibt es in der Regel keine Versicherungsleistung.