Beim Heizungstausch gibt es über die KfW eine Grundförderung von 30 % plus mehrere Boni – in Summe bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Diese sind für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt. Damit sind – je nach Bonus – Zuschüsse von mehreren tausend bis über 20.000 Euro möglich, etwa beim Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung. Für Maßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster läuft die Förderung über das BAFA mit 15 % (plus 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan).
In dieser Übersicht finden Sie, welche Boni es gibt, was gefördert wird, wie der Antrag abläuft und worauf Sie achten müssen. Bei AuftragsGlück können Sie kostenlos Angebote von Heizungs-Fachbetrieben aus Ihrer Region einholen und vergleichen.
Die Förderung für eine neue, klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz) setzt sich aus der Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Die Boni lassen sich kombinieren, sind aber insgesamt gedeckelt.
| Baustein | Höhe (Richtwert) | Für wen / Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | bis 20 % | Selbstnutzer, die eine alte Öl-/Gas-/Kohleheizung ersetzen |
| Einkommens-Bonus | bis 30 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr |
| Maximaler Gesamt-Zuschuss | bis 70 % | Boni zusammen gedeckelt |
Gefördert wird der Einbau von Heizungen, die überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen. Klassische reine Gas- oder Ölheizungen sind nicht mehr förderfähig. Typisch förderfähig sind:
| Heizungsart | Förderfähig? |
|---|---|
| Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser) | Ja |
| Biomasseheizung (z. B. Pelletheizung) | Ja |
| Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme) | Ja |
| Solarthermie | Ja |
| Reine Gas- oder Ölheizung | Nein |
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Kostenlos Angebote erhaltenNicht nur die Heizung wird gefördert. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster oder Anlagentechnik – sind förderfähig. Diese laufen aber über das BAFA, nicht über die KfW, und mit anderen Sätzen.
| Maßnahme | Zuschuss (Richtwert) | Über |
|---|---|---|
| Heizungstausch | bis 70 % | KfW |
| Dämmung, Fenster, Anlagentechnik | 15 % (+5 % mit Sanierungsfahrplan) | BAFA |
| Steuerliche Abschreibung (Alternative) | 20 % über 3 Jahre | Finanzamt |
Der Steuerbonus ist eine Alternative zur Zuschussförderung – beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Was sich für Sie mehr lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Zuerst ein Angebot bzw. einen Lieferungs- und Leistungsvertrag vom Fachbetrieb einholen.
Den Förderantrag stellen, bevor die Arbeiten beauftragt werden – bei der KfW (Heizung) bzw. dem BAFA.
Nach der Zusage die Heizung einbauen lassen und die Rechnungen aufbewahren.
Nachweise einreichen – der Zuschuss wird nach Prüfung ausgezahlt.
Selbstnutzer ersetzt eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Kosten 30.000 €, Grundförderung + Geschwindigkeits-Bonus (Richtwert).
| Förderfähige Kosten | 30.000 € |
| Grundförderung 30 % | 9.000 € |
| Geschwindigkeits-Bonus (Richtwert 20 %) | 6.000 € |
| Zuschuss (Richtwert, ohne Einkommens-Bonus) | ca. 15.000 € |
| Eigenanteil | ca. 15.000 € |
Mit Einkommens-Bonus kann der Zuschuss bis auf 70 % steigen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Situation und dem aktuellen Fördersatz ab.
Über die KfW gibt es 30 % Grundförderung plus Boni – in Summe bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt sind. Die genaue Höhe hängt von den Boni und dem aktuellen Fördersatz ab.
Zur Grundförderung von 30 % kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus (bis 20 %, für Selbstnutzer beim Ersatz einer alten Öl-/Gas-/Kohleheizung) und der Einkommens-Bonus (bis 30 %, bei Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr). Zusammen sind sie auf maximal 70 % gedeckelt.
Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die KfW, die Förderung für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik über das BAFA. Wichtig: Der Antrag muss vor der verbindlichen Auftragsvergabe gestellt werden.
Nein. Gefördert werden Heizungen, die überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen sind nicht mehr förderfähig.
Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie können entweder den Zuschuss über KfW/BAFA nutzen oder 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab geprüft werden.