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Heizungsförderung 2026 – Wie viel Zuschuss gibt es für den Heizungstausch?

Beim Heizungstausch gibt es über die KfW eine Grundförderung von 30 % plus mehrere Boni – in Summe bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Diese sind für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt. Damit sind – je nach Bonus – Zuschüsse von mehreren tausend bis über 20.000 Euro möglich, etwa beim Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung. Für Maßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster läuft die Förderung über das BAFA mit 15 % (plus 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan).

In dieser Übersicht finden Sie, welche Boni es gibt, was gefördert wird, wie der Antrag abläuft und worauf Sie achten müssen. Bei AuftragsGlück können Sie kostenlos Angebote von Heizungs-Fachbetrieben aus Ihrer Region einholen und vergleichen.

30 %
Grundförderung (Heizungstausch)
bis 70 %
mit allen Boni (max.)
30.000 €
förderfähige Kosten (EFH)
Kostenlos
Angebote vergleichen
Wichtiger Hinweis vorab: Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Werte sind der übliche Rahmen der letzten Jahre und dienen der Orientierung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand bei der KfW und dem BAFA zum Zeitpunkt Ihres Antrags – prüfen Sie ihn vor der Auftragsvergabe.

Die Förder-Boni beim Heizungstausch

Die Förderung für eine neue, klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz) setzt sich aus der Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Die Boni lassen sich kombinieren, sind aber insgesamt gedeckelt.

BausteinHöhe (Richtwert)Für wen / Bedingung
Grundförderung30 %Alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeits-Bonusbis 20 %Selbstnutzer, die eine alte Öl-/Gas-/Kohleheizung ersetzen
Einkommens-Bonusbis 30 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr
Maximaler Gesamt-Zuschussbis 70 %Boni zusammen gedeckelt
Gut zu wissen: Der Geschwindigkeits-Bonus wird über die Jahre schrittweise abgesenkt – wer früher tauscht, sichert sich den höheren Satz. Den genauen, aktuell gültigen Bonus nennt Ihnen die KfW oder Ihr Fachbetrieb.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Heizungen, die überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen. Klassische reine Gas- oder Ölheizungen sind nicht mehr förderfähig. Typisch förderfähig sind:

HeizungsartFörderfähig?
Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser)Ja
Biomasseheizung (z. B. Pelletheizung)Ja
Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)Ja
SolarthermieJa
Reine Gas- oder ÖlheizungNein

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Förderung für Dämmung, Fenster & Co. (BAFA)

Nicht nur die Heizung wird gefördert. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster oder Anlagentechnik – sind förderfähig. Diese laufen aber über das BAFA, nicht über die KfW, und mit anderen Sätzen.

MaßnahmeZuschuss (Richtwert)Über
Heizungstauschbis 70 %KfW
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik15 % (+5 % mit Sanierungsfahrplan)BAFA
Steuerliche Abschreibung (Alternative)20 % über 3 JahreFinanzamt

Der Steuerbonus ist eine Alternative zur Zuschussförderung – beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Was sich für Sie mehr lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Ablauf & Antrag Schritt für Schritt

1. Fachbetrieb & Angebot

Zuerst ein Angebot bzw. einen Lieferungs- und Leistungsvertrag vom Fachbetrieb einholen.

2. Antrag vor Auftrag

Den Förderantrag stellen, bevor die Arbeiten beauftragt werden – bei der KfW (Heizung) bzw. dem BAFA.

3. Umsetzen lassen

Nach der Zusage die Heizung einbauen lassen und die Rechnungen aufbewahren.

4. Nachweis & Auszahlung

Nachweise einreichen – der Zuschuss wird nach Prüfung ausgezahlt.

Wichtig: Wird der Auftrag vor dem Förderantrag verbindlich vergeben, entfällt in der Regel der Anspruch. Ein Energie-Effizienz-Experte ist bei vielen Maßnahmen einzubinden. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb durch den aktuellen Ablauf führen.

Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Selbstnutzer ersetzt eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Kosten 30.000 €, Grundförderung + Geschwindigkeits-Bonus (Richtwert).

Förderfähige Kosten30.000 €
Grundförderung 30 %9.000 €
Geschwindigkeits-Bonus (Richtwert 20 %)6.000 €
Zuschuss (Richtwert, ohne Einkommens-Bonus)ca. 15.000 €
Eigenanteilca. 15.000 €

Mit Einkommens-Bonus kann der Zuschuss bis auf 70 % steigen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Situation und dem aktuellen Fördersatz ab.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Über die KfW gibt es 30 % Grundförderung plus Boni – in Summe bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt sind. Die genaue Höhe hängt von den Boni und dem aktuellen Fördersatz ab.

Welche Boni gibt es?

Zur Grundförderung von 30 % kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus (bis 20 %, für Selbstnutzer beim Ersatz einer alten Öl-/Gas-/Kohleheizung) und der Einkommens-Bonus (bis 30 %, bei Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr). Zusammen sind sie auf maximal 70 % gedeckelt.

Wo stelle ich den Antrag?

Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die KfW, die Förderung für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik über das BAFA. Wichtig: Der Antrag muss vor der verbindlichen Auftragsvergabe gestellt werden.

Wird eine neue Gas- oder Ölheizung gefördert?

Nein. Gefördert werden Heizungen, die überwiegend auf erneuerbaren Energien beruhen, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen sind nicht mehr förderfähig.

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie können entweder den Zuschuss über KfW/BAFA nutzen oder 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab geprüft werden.

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